Hier finden Sie einen Überblick über alle aktuellen Informationen und Termine der FINA, NADA und des DSV rund um das Thema Anti-Doping.

Meldetermin "Whereabouts"

Nächster Termin für vierteljährliche Meldungen: 

FINA Meldung bis 30. Juni 2013
NADA Meldung bis 25. Juni 2013

Die Frist zur Abgabe der Quartalsmeldungen in ADAMS für das 3. Quartal 2013 läuft am 25.06.13 ab. Bitte denken Sie daran, bis zu diesem Termin Ihre Eintragungen für die Monate Juli, August und September vorzunehmen und ordnungsgemäß an das System zu übergeben. Bitte beachten Sie diesen Hinweis.

Übergreifende News

05.06.2013  Änderungen Criteria for RTP zum 3. Quartal

Zum 3. Quartal 2013 ändern sich die Criteria to determine - the FINA RTP. Informationen entnehmen Sie bitte der Datei.

17.04.2013  WADA: Smartphone-App für Sportler

In dem ständigen Bemühen, Athleten beim Sport ohne Doping zu unterstützen, wird die WADA eine kostenlose App mit dem Namen „Whereabouts“ für Smartphones im dritten Quartal 2013 einführen. Die neue App soll die Athleten an die Einreichung der „Whereabouts“ erinnern und somit vor einem Verstoß bewahren.

Die App ist eine Erweiterung zu dem eingeführten System „Adams“ der NADA für ca. 25000 Athleten. Desweitern soll die App die Einhaltung der Anti-Doping-Regeln der FINA und der NADA unterstützen. Dies wird vom besonderen Interesse für die Athleten des RTPs sein. Da diese spezielle Angaben zum Aufenthaltsort machen müssen um für Trainingskontrollen bereit zustehen. Die App wird für die zwei häufigsten verwendeten Plattformen verfügbar sein: Iphone und Android. Mit dem Smartphone können Athleten mit wenigen Klicks ihre „Whereabouts“ überprüfen, ändern etc. und somit ihre Angaben immer auf dem neusten Stand halten.

Mit den mobilen Benachrichtigungen können die Organisationen die Athleten an ihre Verpflichtungen und Fristen rechtzeitig erinnern. „Die App bietet Sportlern die Möglichkeit auf eine einfache und zugängliche Art und Weise ihre „Whereabouts“ einzuhalten und ggf. abzuändern. Somit stehen Sie für einen „sauberen“ Sport“, so David Howman, WADA-Generaldirektor. „Jeder profitiert von dieser App und wir freuen uns diese bald zu präsentieren“.

Von der niederländischen Doping Behörde (DDA) im Jahr 2012 für ihre Athleten ins Leben gerufen, stellt die App nun eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der DDA, InnoSportNL, NOC*NSF und CGI da. So decken sie den Bedarf von allen Athleten für die mobile Berichterstattung. Für ihre Arbeit an der niederländischen „Whereabouts“-App wurde die CGI für das Jahr 2013 mit dem niederländischen TIM Award vom CIO Magazin nominiert.

Mehr Informationen enthalten Sie unter: http://playtrue.wada-ama.org/news/wada-to-offer-smartphone-app-for-athlete-whereabouts-reporting/

17.03.2013 Neue Telefonregeln für Athleten des Registered Testpool (RTP)

Ab sofort ist es erlaubt, die Athleten des NADA-Testpools RTP bei Kontrollen außerhalb des selbstbestimmten 60-minütigen Testzeitfensters anzurufen.

Bisher durfte keine telefonische Kontaktaufnahme bei den RTP-Athleten erfolgen. Die telefonische Kontaktaufnahme während des 60-minütigen Testzeitfensters ist dennoch weiterhin verboten.

Hingegen bei den Athleten des NADA-Testpools NTP und ATP durfte bereits in der Vergangenheit telefonischer Kontakt aufgenommen werden.

09.04.2013 Neuer Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen Version 3.4

Am 4. März hat die Nationale Anti-Doping Agentur NADA den neuen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen Version 3.4 auf ihrer Webseite veröffentlicht. Der TUE-Standard wurde an die internationalen Gepflogenheiten angepasst.

Athleten sollten dringend beachten, dass mit dem ab 1. März gültigen TUE-Standard die Regelung bei Asthma-Fällen, die mit den nicht erlaubten Substanzen Fenoterol, Reproterol und Terbutalin behandelt werden, verschärft wurden. Ab sofort müssen auch Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP) eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bereits im Vorfeld einholen.

Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen für die Anwendung von spezifischen und nicht-spezifischen Substanzen bei einer Dopingkontrolle ein Attest vorlegen. Die NADA verlangt dabei die Bestätigung, dass die Behandlung bereits vor der Kontrolle begonnen hat und medizinisch auch ausreichend dokumentiert ist.

11.01.2013 WADA-Verbotsliste 2013   

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat die am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Version der Verbotsliste veröffentlicht. Die Liste gilt weltweit und nennt die Wirkstoffe und Methoden, die in Training und/oder Wettkampf verboten sind. Auch Substanzen, die nur in be­stimmten Sportarten Beschränkungen unterliegen oder verboten sind, werden in der Verbotsliste aufgeführt. 

Die Verbotsliste wird mindestens einmal im Jahr überarbeitet und nach Veröffentlichung von der NADA ins Deutsche übersetzt. Seit 1. Januar 2013 ist diese Version auf der Homepage der NADA abrufbar. 

Die WADA-Verbotsliste 2013 und das "Monitoring Program" können Sie auf der NADA-Homepage abrufen.

03.05.2012 ADAMS 3.0 

Neue Hilfe für Sportler im Handling von ADAMS: Um die Angaben von Aufenthaltsort und Erreichbarkeit zu vereinfachen, hat die WADA das Meldesystem überarbeitet und die Version ADAMS 3.0 veröffentlicht. Auf der NADA-Homepage unter Downloads finden Athleten und Betreuer die übersetzte Bedienungsanleitung und die Beschreibung mit allen Änderungen. 

Neben dem Handbuch, in dem alle Schritte von Anmeldung über Eingabe der Aufenthaltsorte bis zur Abmeldung beschrieben sind, bietet die NADA zudem die Quick Reference Card an, auf der die wichtigsten Schritte kurz und knapp erläutert werden. Die vorgenommenen Änderungen sind in den Dokumenten „ADAMS-Release 3.0 – What’s new“ und „ADAMS Release Notes 3.0“ zu finden. 

Treten Probleme bei der Nutzung von ADAMS auf oder gibt es weitere Fragen zum System, helfen Ihnen die Mitarbeiter des Doping-Kontroll-Systems gerne weiter.  

FINA News

22.03.2013 Warnung vor der Einnahme der Substanz GW501516 (GW1516)

Die Welt Anti-Doping Agentur warnt eindringlich vor der Einnahme der auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Substanz GW501516 (Synonym GW1516). Die Substanz fällt unter die in der Verbotsliste genannte Gruppe S4 'Hormone und Stoffwechselmodulatoren' und S0 'Nicht zugelassene Substanzen'.

Während einer Forschungsphase seien in vorklinischen Studien schwerwiegende Vergiftungserscheinungen aufgetreten, so dass die Substanz zurückgezogen wurde. Eine klinische Zulassung wird es für diese Substanz daher nicht geben, teilte die WADA mit.

Der WADA ist allerdings bekannt geworden, dass diese gefährliche Substanz von Athleten auf Umwegen erworben wurde. Es habe bereits die ersten positiven Fälle gegeben. Daher schließt sich die NADA der Warnung an. Athleten muss bewusst sein, dass sie neben einem positiven Dopingtest vor allem ihre Gesundheit durch die Einnahme von GW501516 (GW1516) massiv schädigen.

Der Link zur WADA-Meldung

NADA-Kommunikation 

03.04.2013 Berufung/Abberufung FINA RTP

Regelmäßig zu Beginn eines neuen Quartals beruft die FINA die Spitzenathleten in den internationalen Testpool und informiert das DSV-Anti-Doping Referat. Die berufenen/abberufenen Athleten werden üblicherweise über die Berufung/Abberufung durch das Anti-Doping Referat per Email in Kenntnis gesetzt. Athleten die aufgrund der Berufung ggfs. höhergestuft werden müssen, werden dann zur Unterzeichnung der notwendigen Anti-Doping Formulare aufgefordert. Für Athleten, die vorab schon im RTP gemeldet sind, ändert sich grundsätzlich nichts, außer, dass nunmehr auch die FINA regelmäßig Trainingskontrollen durchführen wird. Alle Athleten die während des laufenden Jahres aus dem IRTP abberufen werden, sind aber weiterhin im RTP der NADA und verbleiben in diesem Testpool entweder bis zum Ablauf des jeweiligen Jahres oder bis zum offiziellen Rücktritt vom Leistungssport.

Zur Berufung/Abberufung in den FINA RTP siehe auch "Übersicht Testpools". 

NADA News

28.06.2012 NADA bietet neue App an

Die NADA baut ihr Aufklärungsangebot im Bereich der Online-Medien weiter aus. Mit der neuen NADA-App wird  ein wichtiger Medienkanal erschlossen, um wesentliche Infos und Hinweise jederzeit und weltweit für Athleten und ihr Umfeld zugänglich zu machen. Die Medikamenten-Datenbank NADAmed wurde so in die NADA-App integriert, dass sie auch offline nutzbar ist. Sie kann ohne zusätzliche Kosten verwendet werden - auch im Ausland.

Die Medikamenten-Datenbank NADAmed sowie andere wichtige und aktuelle Informationen sind nun auch vom internetfähigen Handy (u.a. dem IPhone) abrufbar. Dazu muss nur www.nada-mobil.de eingegeben und im Menü auf NADAmed geklickt werden. So gelangen Sie von unterwegs an alle wichtigen Informationen rund um Medikamente.

01.03.2013 Checkliste für TUE Antragsverfahren

Je nach Testpoolzugehörigkeit (oder auch ohne Testpoolzugehörigkeit) gibt es hier unterschiedliche Voraussetzungen. Einen guten ersten Überblick finden Sie in der Checkliste für TUE Antragsverfahren

Bei spezielleren Fragen, hilft die medizinische Abteilung der NADA weiter.

DSV News

Beendigung sportliche Karriere/ Rücktritt vom Leistungssport

Aus aktuellem Anlass informieren wir, dass der Rücktritt vom Leistungssport gegenüber dem DSV, der NADA und der FINA schriftlich angezeigt werden muss. Ein Athlet unterliegt solange den für seinen Testpool vorgesehenen Melde- und Kontrollpflichten, bis der Athlet gemäß den geltenden Bestimmungen die aktive Laufbahn in der betroffenen Sportart beendet und seinen nationalen Sportfachverband, seinen IF und die NADA darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt hat (siehe Standard für Meldepflichten). Der Rücktritt vom Leistungssport ist über das FINA Retirement Formular zu regeln, das beim DSV abzugeben ist und dann vom DSV an die anderen Organisationen weitergeleitet wird.

05.05.2012 NRW-Schwimmer nutzen NADA-E-Learning

Der Landes-Schwimmverband Nordrhein-Westfalen hat ein Paradebeispiel für die Einbindung des NADA-E-Learning-Programms in die Präventionsarbeit von Sportverbänden geliefert. Alle Nachwuchs- und Anschlusskader-Athleten im Schwimmen haben den Kurs seit September 2011 erfolgreich abgeschlossen. 

Der Verband machte den interaktiven Lehrgang für die 40 Athleten zur Pflicht. Mehr dazu finden Sie hier

03.04.2013 Nachmeldung zum Anti-Doping-Kontrollprogramm 2013

Athleten die nicht in den DSV-Kader berufen worden sind und deren Leistung die Teilnahme an z.B. WM, EM oder/und JEM, JWM möglich erscheinen lässt, haben die Möglichkeit, sich ab dem 01.01. eines Jahres bei der DSV-Geschäftsstelle zu melden. Dieses Prozedere wird „Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping-Kontrollprogramm der NADA“ genannt.   

Der Antrag muss Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und die DSV-ID-Nummer enthalten. Desweiteren muss die jeweilige Maßnahme, zu der die Qualifikation angestrebt wird, benannt werden. Nutzen Sie dazu folgende Vorlage: "Beantragte Nachmeldung zum NADA Testpool Vorlage 2013". Der Antrag kann durch den Athleten, den Trainer oder den Verein per Fax, Email oder per Post gestellt werden und ist an das Anti-Doping Referat des DSV zu richten. Nach Eingang des vollständigen Antrags erhalten der Athlet und der Antragsteller eine Eingangsbestätigung per Email.   

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung steht der jeweilige Athlet unter besonderer Beobachtung des Anti-Doping Referates und kann jederzeit im Rahmen einer Wettkampfkontrolle kontrolliert werden.   

Nach dem Erreichen der erforderlichen sportlichen Qualifikation erhält der jeweilige Athlet die Anti-Doping-Unterlagen und Informationsschreiben. Diese müssen dann unterschreiben an die DSV-Geschäftsstelle zurück gesandt werden. Erst nach Eingang aller Unterlagen wird der Athlet in den NADA ATP-Testpool gemeldet und kann erst dann bei der Wettkampfveranstaltung teilnehmen!   


03.02.2012 Übersichten Testpools

Die folgenden Daten sollen die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Testpool" aufzeigen:

Übersicht Testpools
System Testpools
Testpoolpflichten
Ausscheiden aus einem Testpool

Ansprechpartner

Julia Duschek
Referat Anti-Doping

Telefon +49 (0) 561/9 40 83-61
Telefax +49 (0) 561/9 40 83-15
anti-doping@dsv.de

Elwira Grede-Holnaicher
Sekretariat Anti-Doping

Telefon +49 (0) 561/9 40 83-14
Telefax +49 (0) 561/9 40 83-15
anti-doping@dsv.de

 

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