Mit dem Urteil des Sportgerichtshofes CAS erhielt eine der umstrittensten Sportkarrieren in der Geschichte des Schwimmens an diesem Freitag eine neue Wendung. Gegen Olympiasieger und Weltmeister Sun Yang wurde am CAS-Sitz in Lausanne die Höchstsperre von 8 Jahren verhängt. Der Chinese darf damit nicht an den Olympischen Spielen in Tokio (24. Juli – 09. August) teilnehmen, auch ist die aktive Karriere des 28-Jährigen damit sehr wahrscheinlich beendet. Allerdings kann und will Sun Yang („Das ist unfair, ich glaube fest an meine Unschuld“) noch Einspruch vor dem Schweizer Bundesgericht einlegen.
„Ich begrüße das heutige Urteil des internationalen Sportgerichtshof CAS gegen Sun Yang. Mit Verzögerung hat der Schwimmsport durch dieses Urteil an Glaubwürdigkeit zurückgewonnen. Im Sinne des Fair Play im Sport kann es niemandem erlaubt sein, Anti-Doping-Proben zu vernichten“, sagte Bundestrainer Bernd Berkhahn, der mit vielen Olympiakadern des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV) derzeit für ein Höhentrainingslager in der Sierra Nevada (ESP) weilt.
Nachdem Sun Yang im September 2018 eine Dopingkontrolle auf seinem Anwesen nicht ordnungsgemäß durchführen ließ und der Probebehälter in seinem Beisein von einem Wachmann mit einem Hammer zerstört wurde, wurde der Fall vor das Doping Panel des Weltverbandes FINA gebracht. Dieses sprach aber keine Sperre aus, da die Kontrolle nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Diese Entscheidung kurz vor der Schwimm-WM im Sommer 2019 in Gwangju (KOR) führte zu Unmut in der Schwimmwelt. So weigerte sich der australische Athlet Michael Horton, zusammen mit Sun Yang auf dem WM-Siegerpodest zu stehen. Auch deutsche Sportler wie DSV-Athletensprecher Jacob Heidtmann ("Ein Schlag ins Gesicht") äußerten sich kritisch.
CAS wertet Zerstörung der Dopingprobe als Manipulation
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) legte gegen das FINA-Urteil jedoch Einspruch vor dem CAS ein und forderte zwei bis acht Jahre Sperre. Der CAS folgte nun mit seinem Urteil weitestgehend den Ausführungen der WADA-Vertreter bei der zehnstündigen öffentlichen Anhörung im November 2019, nach denen das mit der Dopingkontrolle beauftragte Personal alle Anforderungen des Regelwerks erfüllte. Sun Yang habe sich der „Manipulation einer Dopingkontrolle“ schuldig gemacht, hieß es in einer Mitteilung. Einwände gegen die Akkreditierung des Kontrollteams zu haben, sei eine Sache. „Es ist jedoch eine ganz andere Sache, nach langem Austausch und Warnungen über die Konsequenzen so zu handeln, dass die Probe vernichtet wird.“ Als Folge wurde nun die Höchststrafe verhängt.
„Das Urteil zeigt deutlich, dass sich die internationale Sportgemeinschaft nicht auf Praktiken einlässt, die dem sauberen Sport zuwiderlaufen“, erklärte DSV-Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen. „Sun Yang hat sich über das Regelwerk gestellt und seine eigenen Regularien praktiziert, dabei hätte er andere Möglichkeiten gehabt, um die fehlende Vollmacht zu reklamieren. Der Anti-Doping-Kampf kann nicht der Disposition Einzelner untergeordnet werden. Jeder unserer Athlet*innen ordnet sich tagtäglich den Regularien der WADA und NADA unter und öffnet sein Privatleben gegenüber Dritten, nur um einen sauberen Sport zu unterstützen und zu gewährleisten.“