Schwimmabzeichen

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Hier finden Sie eine Übersicht der vom Deutschen Schwimm-Verband (DSV) angebotenen offiziellen Schwimmabzeichen, wie zum Beispiel dem Frühschwimmer-Abzeichen "Seepferdchen", sowie deren Leistungsanforderungen.

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Über unsere Jugend

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Unsere dsv-jugend, die Jugend-organisation des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV), verantwortet zahlreiche wichtige Themenbereiche, die unter anderem dazu beitragen die Zukunft deutscher Schwimmsport-vereine zu sichern.

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Kommende Events

Zentrale Hinweisstelle (anonym)

Wir, der Deutsche Schwimm-Verband e.V., haben uns dem System der Zentralen Hinweisstelle angeschlossen. Dies bedeutet, dass sich haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Athlet*innen, Mitglieder und weitere Stakeholder bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Deutschen Schwimm-Verband e.V.  jederzeit an die Kanzlei HEUKING • VON COELLN Rechtsanwälte wenden können.

Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle besteht in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution (dies hängt davon ab, welchen Integritätsbereich die Meldung betrifft) und deren Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes.

Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des Deutschen Schwimm-Verbandes.

Bei Bedarf ist die Korrespondenz mit der Zentralen Hinweisstelle sowohl vollständig anonym als auch insoweit anonymisiert möglich, als die Zentrale Hinweisstelle gegenüber der Institution die Anonymität wahrt. Uneingeschränkt gilt dies jedenfalls dann und solange, wie der*die Hinweisgeber*in ein schützenswertes Anliegen verfolgt. Nicht schützenswert ist der*die Hinweisgeber*in in Bezug auf beleidigende oder offenbar erfundene Inhalte.

Als Ansprechperson steht Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln telefonisch unter +49 211 44 03 57 71 oder per Mail unter Zentrale-Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de zur Verfügung. Eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail ist erst nach Austausch des Verschlüsselungszertifikats zwischen beiden E-Mail-Adressen möglich. Wenn Sie Ihre Meldung daher verschlüsselt per E-Mail einreichen möchten, müssten Sie der Zentralen Hinweisstelle zunächst eine kurze E-Mail schicken, auf die die Zentrale Hinweisstelle zum Zweck des Austausches des Verschlüsselungszertifikats antworten kann. Sobald Sie die Antwort erhalten haben, können Sie Ihre Meldung verschlüsselt versenden

Möchte sich der*die Hinweisgeber*in lieber an eine männliche Person wenden, kann eine Meldung an Herrn Christian Heuking erfolgen, der über dieselben Kontaktdaten zu erreichen ist.
Eine Meldung ist zudem über ein internetbasiertes Meldesystem über diesen Link möglich. Eine postalische Meldung kann an die folgende Adresse geschickt werden:

PERSÖNLICH/VERTRAULICH

HEUKING • VON COELLN

Rechtsanwälte PartG mbB

z.Hd. Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln/Herrn Rechtsanwalt Christian Heuking

Prinz-Georg-Str. 104

40479 Düsseldorf

 

Weitere Informationen können der Webseite https://zentrale-hinweisstelle.sportdeutschland.de/ entnommen werden.