Schwimmabzeichen
Hier finden Sie eine Übersicht der vom Deutschen Schwimm-Verband (DSV) angebotenen offiziellen Schwimmabzeichen, wie zum Beispiel dem Frühschwimmer-Abzeichen "Seepferdchen", sowie deren Leistungsanforderungen.
Vereinsfinder
Über unsere Jugend
Unsere dsv-jugend, die Jugend-organisation des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV), verantwortet zahlreiche wichtige Themenbereiche, die unter anderem dazu beitragen die Zukunft deutscher Schwimmsport-vereine zu sichern.
Kommende Events
Schiedsgerichte
Zur Entscheidung über Verbandsstreitigkeiten werden beim Deutschen Schwimm-Verband (DSV) Schiedsgerichte gebildet. Die Schiedsgerichte entscheiden Verbandsstreitigkeiten, die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis oder der sportlichen Betätigung ergeben, und Disziplinarangelegenheiten.
Die Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich des DSV wird ausgeübt durch:
a) die Landesschiedsgerichte (LSG) und Bezirksschiedsgerichte (BSG) erstinstanzlich für alle Streitigkeiten, soweit der DSV nicht Partei ist (nähere Informationen geben die jeweiligen Landesschwimmverbände LSV)),
b) die DSV-Gruppenschiedsgerichte (GSG) Nord und Süd erstinstanzlich für alle Streitigkeiten zwischen LSV und/oder Landesgruppen (LGr), die einen Bezug zu den jeweiligen LGr haben, soweit der DSV nicht Partei ist,
c) die GSG als Berufungsgerichte gegen Entscheidungen der LSG und BSG sowie erstinstanzlich für alle Streitigkeiten, soweit der DSV Partei ist,
d) das GSG West erstinstanzlich für alle Streitigkeiten in der Sportart Wasserball im Bereich des SV NRW,
e) das DSV-Schiedsgericht (DSV-SG) als Berufungsgericht gegen Entscheidungen der GSG nach Buchstabe b) sowie des GSG West nach Buchstabe d).
Örtliche Zuständigkeit:
a) GSG Nord für die LSV Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
b) GSG West für den SV NRW.
c) GSG Süd für die LSV Baden, Bayern, Hessen, Rheinland, Württemberg, den Saarländischen Schwimmbund und den Südwestdeutschen Schwimmverband.
Jedes Schiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts und zwei Beisitzern, sowie bis zu vier Ersatzbeisitzern.
Die Zusammensetzung und die jeweiligen Kontaktdaten der Gruppenschiedsgerichte und des DSV-Schiedsgericht für die Wahlperiode 2016-2020 finden Sie hier:
DSV-Schiedsgericht | |||
Vorsitzende | Britta Kamrau-Fiedler | dsv-sg@dsv.de | |
Stellvertretender Vorsitzender/Beisitzer | Heinz Emmerich | ||
Beisitzer | Anke Rubien | ||
Ersatzbeisitzer | Manfred Dörrbecker | ||
Gruppenschiedsgericht NORD | |||
N.N. | |||
Gruppenschiedsgericht SÜD | |||
Vorsitzender | Peter Stockhammer Riversideplatz 4 91052 Erlangen | 09131-1257030 Mobil: 0171-4724632 | gsg-sued@dsv.de |
Beisitzer | Günter Schmah | ||
Beisitzer | Peter-Alois Becker | ||
Gruppenschiedsgericht WEST | |||
N.N. |
Nähere Einzelheiten zum schiedsgerichtlichen Verfahren regelt die RO. Diese finden Sie unter » Regelwerke.