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Kommende Events

Ausländerregelung für Bundesliga-Mannschaften nichtig


12.06.2014 Kategorie: Verband, Wasserball

Seit der Endrunde um den Deutschen Wasserballpokal ist die im Bereich Wasserball bestehende Ausländer-regelung in aller Munde. Diskutiert wird, ob die für die Bundesligamannschaften festgelegte Beschränkung auf zwei Spieler überhaupt rechtens ist und nicht gegen übergeordnete Vorschriften wie dem EU-Recht verstößt.

Unabhängig von dem Bosman-Urteil, welches in diesem Zusammenhang gerne genannt wird, hat ein anderes Verbandsgericht zu dieser Frage festgestellt, dass eine Beschränkung von Ausländern auch dann gegen EU-Recht verstößt, wenn es sich bei der Liga um eine reine Freizeit- bzw. Amateurliga handelt. Als Begründung wird ein Verstoß gegen Artikel 18 AEUV (vormals Artikel 12 EGV) angegeben.

Das Urteil des obigen Verbandsgerichts lässt sich auf den Bereich Wasserball 1:1 übertragen. Damit ist die Vorschrift zur Beschränkung von Ausländern in einer Bundesligamannschaft nichtig. Der Verstoß dieser Bestimmung gegen europarechtliche Vorschriften führt auch nicht etwa nur zu einer Teilnichtigkeit. Eine Aufrechterhaltung der Bestimmung für Nicht-EU-Ausländer bedarf einer ergänzenden Formulierung, welche durch den Fachausschuss Wasserball zu verabschieden ist. Diese wird jedoch frühestens im Okt. d.J. beschlossen werden.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtsgültige Beschränkung für den Einsatz von ausländischen Spielern gibt. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass der Fachausschuss WaBa eine Beschränkung für Spieler, die nicht EU-Bürger sind, im Okt. d.J. beschließen wird.

Mit sportlichen Grüßen

Ewald Voigt-Rademacher
Vorsitzender der Fachsparte