Alle Athleten, die die Teilnahme an den Olympischen Spielen 2016 (OS) in Rio de Janeiro anstreben, müssen gemäß dem Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen (Art. 2.3.2) spätestens sechs Monate vor Beginn der OS (25.01.2016) mindestens im Nationalen Testpool (NTP) der NADA gemeldet sein.
Alle Athleten aus dem Bereich Schwimmen, die zum 01.10.2015 NICHT in einen Bundeskader oder den D/C-Kader berufen worden sind, haben die Möglichkeit sich entsprechend anzumelden. Hierzu haben wir ein eigenes Meldeverfahren für die OS 2016 entwickelt. Anträge zur Aufnahme in den NTP sind daher bis einschließlich zum 30. November 2015 beim DSV – Anti Doping-Referat zu stellen, bei später eingehenden Anträgen kann eine fristgerechte Bearbeitung bis zum DOSB-Stichtag nicht gewährleistet werden.
Dazu melden sich die Athleten oder deren Trainer bei ihrem jeweiligen Landesschwimmverband. Der Landesschwimmverband übersendet dann per Email bis zum 30. November 2015 an das Referat Anti-Doping (anti-doping@dsv.de) eine Gesamtliste der jeweils in ihrem Bereich gemeldeten Athleten und beantragt somit für diese die Aufnahme in den Olympia-Testpool.
Der Antrag muss Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Verein und die DSV-ID-Nummer enthalten. Dazu ist ausschließlich folgende Vorlage zu verwenden: » Olympia-Testpool 2016 Rio
Dieser Gesamtliste sind für jeden gelisteten Athleten die relevanten Anti-Doping Erklärungen (AD-Erklärung, Schiedsvereinbarung und Datenschutzerklärung) unterzeichnet im Scan beizufügen. Diese Erklärungen werden den LSV vom DSV-Anti-Doping Referat zur Verfügung gestellt. Die als Scan beigefügten Dokumente müssen unverzüglich nach Antragstellung im Original unterzeichnet in einem Gesamtpaket an die Geschäftsstelle in Kassel versendet werden.
Abschließend ist der Gesamtliste noch das erworbene Teilnahmezertifikat des Onlinekurses der NADA-E-Learning Plattform mit Stand 2015 beizufügen. Dieses Zertifikat kann von den jeweiligen Athleten unter http://athleten.gemeinsam-gegen-doping.de/ erworben werden.
Es werden nur fristgerecht eingereichte und ordnungsgemäß gestellte Anträge bearbeitet. Der Antrag ist nur dann ordnungsgemäß gestellt, wenn die o.g. Vorlage vollständig ausgefüllt ist und durch den jeweiligen Landesschwimmverband (Fachwart Schwimmen oder Geschäftsstelle) vollständig übersendet wurde. Zur Wahrung der o.g. Frist ist die elektronische Einreichung der Gesamtliste und der jeweils 4 Anlagen pro gelisteten Athlet als Scan zulässig. Die Originaldokumente müssen bis spätestens 04.12.2015 in der Geschäftsstelle in Kassel in einem Gesamtpaket eingegangen sein.
Die Unterzeichnung und Einreichung der Dokumente ist zwingende Voraussetzung für die beantragte Meldung in den OS-Testpool. Ohne diese Unterlagen kann der Athlet nicht in den NADA OS-Testpool gemeldet werden! Ein Rechtsanspruch auf Meldung in den gewünschten Testpool besteht nicht.
Julia Duschek