Wie dem DSV Anti-Doping Referat nun mitgeteilt wurde, hat der Nominierungsauschuss Schwimmen das Verfahren „Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping Kontrollprogramm“ für die Zukunft mit Wirkung erstmals zum Jahr 2016 abgeschafft. Es ist daher nicht mehr erforderlich, dass Athleten, die ab 2016 an internationalen Wettkämpfen für den DSV teilnehmen wollen, zuvor beim Anti-Doping Referat gemeldet werden.
Diese Athleten müssen vor der Teilnahme an internationalen Wettkämpfen nur noch die relevanten Anti-Doping Erklärungen unterzeichnen und werden dann in den Testpool der NADA gemeldet. Sollte sich ein Athlet zu einem internationalen Wettkampf qualifizieren, teilt der verantwortliche Bundestrainer dem Referat Anti-Doping die aktuellen Kontaktdaten (Adresse inklusive Emailadresse) mit. Das Anti-Doping Referat versendet dann unmittelbar nach Erhalt der Kontaktdaten die relevanten Unterlagen. Die Unterlagen müssen dann rechtzeitig VOR Beginn der jeweiligen Maßnahme dem Anti-Doping Referat im Original zugegangen sein, damit der Athlet der NADA rechtzeitig in den Testpool gemeldet werden kann. Für den rechtzeitigen Zugang der Unterlagen ist allein der Athlet verantwortlich.
Fragen zur Abschaffung des Verfahrens können an den Nominierungsausschuss Schwimmen gestellt werden oder auch an die Fachwarte Schwimmen, da die Abschaffung erstmals im Fachausschuss Schwimmen am 23./24.10.2015 verkündet wurde.
Achtung: für das Jahr 2015 wird noch das Verfahren praktiziert, wie es in den gültigen Nominierungsrichtlinien für 2015 niedergeschrieben ist.
Außerdem ist das Verfahren für die „Olympischen Spiele 2016“ hiervon vollkommen unabhängig. Für das Verfahren „OS 2016“ wird auf unsere Veröffentlichungen auf der Homepage, in der swim & more vom 17.07.2015 verwiesen.