Schwimmabzeichen

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Hier finden Sie eine Übersicht der vom Deutschen Schwimm-Verband (DSV) angebotenen offiziellen Schwimmabzeichen, wie zum Beispiel dem Frühschwimmer-Abzeichen "Seepferdchen", sowie deren Leistungsanforderungen.

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Good Governance - Grundsätze guter Verbandsführung

DSV Präsidium
12.12.2017 Kategorie: Verband, Schwimmen, Wasserspringen, Breiten-, Freizeit- & Gesundheitssport, Synchronschwimmen, Freiwasser, Masterssport, Wasserball

Good Governance beschreibt den Anspruch, die zur Verfolgung der Verbandsziele notwendige Verbandssteuerung und das Verbandshandeln an ethischen Maßstäben auszurichten.

Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen um einerseits die Verbandsziele effizient zu verfolgen, hierbei jedoch gleichzeitig ethische Maßstäbe zu berücksichtigen. Die Grundprinzipien guter Verbandsführung lauten:
 

Transparenz - Partizipation - Verantwortlichkeit - Integrität

Der DSV verfolgt die Einhaltung dieser Grundprinzipien konsequent und hat sich zur Verfolgung dieser Grundprinzipien bereits in seiner Satzung verpflichtet. Darüber hinaus hat der Verbandstag 2016 beschlossen die Compliance-Richtlinien des DOSB in der jeweiligen aktuellen Fassung zur Satzung zu nehmen und als verbindlich für den DSV zu erklären.
Diese Richtlinie gibt Aufschluss zu konfliktrelevanten Fragen wie beispielsweise:

  • Wie können Interessenskonflikte vermieden werden und wie wird mit ihnen umgegangen?
  • Dürfen Geschenke oder Einladungen angenommen werden?
  • Wie gestalte ich die Verbandsführung transparent und nachvollziehbar für die Mitglieder?

Die Compliance-Richtlinie gilt für die Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder der ehrenamtlichen Gremien innerhalb des DSV.

Im Kontext dieser Richtlinie wurde ein Compliance-Beauftragter ernannt.

Die Aufgaben des Compliance-Beauftragten gestalten sich einerseits präventiv. So hat er eine beratende Funktion für alle Mitarbeiter/innen und Funktionsträger/innen des Verbandes. Darüber hinaus berät er den Verband, wie mit bestimmten erkannten oder mitgeteilten Situationen und Konfliktfällen umzugehen ist. Er besitzt zudem ein Initiativrecht, wenn er nicht direkt angerufen wird, aber von externen Stellen Kenntnis von möglichen Konfliktsituationen, den Verband und dessen Verhältnisse nach außen betreffend, Kenntnis erlangt.

Zu seinen Aufgaben gehört ferner die jährliche Abgabe eines Compliance-Berichts an die Mitgliederversammlung.

Das Präsidium hat Herrn Michael Angele als ehrenamtlichen Compliance-Beauftragten berufen:
Michael Angele
DSV@angele-rechtsanwaelte.com
Tel.: 0651/99469331