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Kommende Events

Neuer DSV-7-Standard zur Wettkampforganisation gilt ab 01. Januar 2023

Schwimmen
10.10.2022 Kategorie: Verband, Schwimmen

In der Abteilung Schwimmen im Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) gilt für Melde- und Ergebnislisten sowie für die Erstellung der Bestenlisten ab dem 01. Januar 2023 der neue Standard DSV-7. Er ersetzt – mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2023 – den bisherigen DSV-6-Standard. Dabei handelt es sich jeweils um ein Datenformat für den Informationsaustausch im deutschen Schwimmsport, der ursprünglich in den 1980er-Jahren innerhalb des Westdeutschen Schwimmverbandes entwickelt und ab Mai 2002 vom DSV übernommen wurde.

>> Zum neuen DSV-7-Standard (Änderungen rot markiert)

Hintergrund ist ein Beschluss der Länderfachkonferenz, künftig alternative Wettkampfformate außerhalb des klassischen Programms stärker zu fördern, um damit nicht nur Kinder und Jugendliche anzusprechen. So soll es in Zukunft zum Beispiel möglich sein, in den jüngeren Jahrgängen auch mal nur 300m Lagen zu schwimmen und die anspruchsvolle Schmetterlingsstrecke wegzulassen, oder einmal ganz andere Staffelwettbewerbe auszutragen als normalerweise. „Das war zwar auch schon früher möglich, aber jetzt darf man das auch offiziell als Wettkampf nach dem Regelwerk des DSV bezeichnen“, sagt Christian Böck, Mitarbeiter Recht in der Abteilung Schwimmen.

DSV-7 bietet dafür überhaupt erst die Grundlage. „Mit dem neuen DSV-7-Standard schaffen wir die technischen Möglichkeiten, um solche neuen Wettkampfformate zu ermöglichen, und sorgen gleichzeitig dafür, dass dort erzielte Leistungen nicht plötzlich fälschlicherweise als Nachweis für Kaderzeiten oder als Qualifikation für Deutsche Meisterschaften in der Bestenliste auftauchen“, erklärt Böck. Beides ist auch in Zukunft nur bei klassischen Wettkämpfen möglich.

Auch die organisatorischen Hürden werden verringert: Wenn zwei Vereine gegeneinander schwimmen wollen, aber nicht alle Bahnen im Becken zur Verfügung stehen, sondern vielleicht nur drei, dann darf der Wettkampf trotzdem offiziell stattfinden, auch parallel zum öffentlichen Betrieb. Und auch wenn nicht die eigentlich vorgeschriebene Anzahl an Kampfrichter*innen vor Ort ist, kann eine Veranstaltung stattfinden, ist dann jedoch nicht bestenlistenfähig. „Es soll nicht so sein, dass gänzlich darauf verzichtet wird“, betont Christian Böck. „Aber wir wollen auch nicht, dass eine coole Wettkampfidee daran scheitert, dass drei Personen im Kampfgericht fehlen.“

Mit der Einführung von DSV-7 wird schließlich auch die Organisation kombinierter Veranstaltungen zusammen mit Para-Schwimmer*innen erleichtert. Die Durchführung gemeinsamer Wettkämpfe ist von DSV-Seite gewünscht, sogar bei den Deutschen Meisterschaften gab es im Juni erstmals Para-Wettbewerbe. Nun gibt es dafür auch das nötige technische Format, um zum Beispiel die entsprechenden Einschränkungen und möglichen Erleichterungen der antretenden Para-Sportler*innen berücksichtigen zu können. Andersherum wird auf diese Weise auch verhindert, dass nicht-behinderte Aktive aus Versehen für einen Para-Wettbewerb melden. Vereine und Landesverbände können auch eigene Software entwickeln, die aber ebenfalls auf DSV-7 basieren und sich an den dortigen Vorgaben orientieren muss.