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Anti-Doping: WADA-Verbotsliste für das Jahr 2023 veröffentlicht

WADA
11.10.2022 Kategorie: Verband, Anti-Doping: Aktuelles

Die Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) hat die neue Verbotsliste (Prohibited List) für das Jahr 2023 veröffentlicht, die dann am 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Sie wird aktuell ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der Website der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zur Verfügung gestellt. Die englische Version, die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program sind im Download-Bereich der NADA-Website bereits jetzt abrufbar.

>> Zur Website der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland

Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2022 betreffen folgende Klassen von verbotenen Substanzen und Methoden:

In Unterklasse S4.3 Substanzen, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern, sind ab dem 01.01.2023 auch Myostatin-Vorläufer neutralisierende Antikörper verboten. Als Beispiel wurde die Substanz Apitegromab hinzugefügt.

In Klasse S5. Diuretika und Maskierungsmittel wurde die Substanz Torasemid als namentliches Beispiel hinzugefügt. Außerdem wird erklärt, dass für die topische ophthalmische Verabreichung von Carboanhydrasehemmern (zum Beispiel Dorzolamid, Brinzolamid) in Verbindung mit einer Grenzwerten unterliegenden Substanz keine Medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig ist.

Zur Klasse S7. Narkotika kündigt die WADA an, dass die Substanz Tramadol ab dem 01.01.2024 innerhalb des Wettkampfs verboten sein wird. Das Jahr 2023 soll dazu genutzt werden, Athletinnen und Athleten sowie Betreuerinnen und Betreuer über das kommende Verbot zu informieren und medizinischem Fachpersonal die Möglichkeit geben, sich auf die Änderung vorzubereiten.

In Klasse P1. Betablocker wurde die Sportart Minigolf (WMF) neu aufgenommen. Ab 01.01.2023 ist die Anwendung von Betablockern im Minigolf innerhalb des Wettkampfs verboten. Im Unterwassersport (CMAS) wurde in den Unterdisziplinen des Apnoetauchens, Speerfischens und Zielschießens das Verbot von Betablockern auf den Zeitraum außerhalb von Wettkämpfen erweitert.

Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen und der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen und Synonymen für verbotene Substanzen in den Klassen S1. Anabole Substanzen, M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen und S6. Stimulantien.

Hypoxen und GnRH-Analoga für Frauen unter 18 Jahren wurden neu in das Überwachungsprogramm für 2023 aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb und außerhalb des Wettkampfs zu beobachten. Zudem wurde die Substanz Dermorphin aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb von Wettkämpfen zu beobachten.

In einem Addendum zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste hat die WADA Hintergrundinformationen zum Verbot von Cannabis unter Klasse S8. veröffentlicht. Die List Expert Advisory Group der WADA hat das Verbot von Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC, psychoaktiver Hauptinhaltsstoff von Cannabis) innerhalb von Wettkämpfen wissenschaftlich überprüft und ausführlich bewertet. Die List Expert Advisory Group schlussfolgert, dass THC weiterhin die Kriterien zur Nennung auf der Verbotsliste erfüllt und somit weiterhin innerhalb des Wettkampfs verboten bleibt.