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DSV-Stellungnahme zur ARD-„Sportschau“ am 19. März 2023

Medienberichterstattung
19.03.2023 Kategorie: Verband, Prävention interpersoneller Gewalt

Die von der ARD-„Sportschau“ am Sonntag veröffentlichten Vorwürfe sexueller Gewalt in Aachen aus den 1960er-Jahren sind dem Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) seit August 2022 bekannt. Die Betroffenen wurden sowohl durch den Verband als auch den Landesverband sofort kontaktiert und bekamen Hilfe angeboten, mit dem Aufarbeitungsprozess wurde umgehend begonnen. Der Fall wurde dem zum 01. März 2023 neu eingesetzten unabhängigen Untersuchungsteam, bestehend aus vier anerkannten Expert*innen auf soziologischem und juristischem Gebiet, übertragen.

Das Aufarbeitungsteam widmet sich damit allen in der ARD-Dokumentation im August 2022 benannten Fällen – und auch den in direkter Folge dieser Berichterstattung im August eingegangenen Hinweisen, dazu gehört auch der Fall aus Aachen. „Wir stellen uns der Verantwortung in aller Konsequenz. Ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene ihre Scham überwinden können und die Gelegenheit nutzen, sich an die unabhängige Kommission zu wenden. Und ihre Vorfälle schildern, um dann ein großes Bild der Verfehlungen zu erhalten“, sagte DSV-Vizepräsident Wolfgang Rupieper. „Je mehr Fälle wir aufdecken, desto mehr Grundlagen haben die beauftragten Wissenschaftler*innen, um uns in Folge der Aufarbeitung dieses Leids dann auch Handlungsempfehlungen zu geben, wie wir sexueller Gewalt künftig besser vorbeugen können.“ Geprüft wird bei allen Fällen daher immer auch die jeweils zum Tatzeitpunkt gültige Rechts- und Regellage, um gegebenenfalls vorhandene Regelungslücken identifizieren und entsprechende Änderungen dann auch konkret anregen zu können.

Die Kommission wird nach einem Jahr vertragsgemäß einen Bericht vorlegen, bei Bedarf ist eine Verlängerung des Untersuchungsauftrags aber bereits mit dem DSV-Vorstand besprochen. Es ist geplant, dass wesentliche Erkenntnisse aus dem Aufarbeitungsprozess veröffentlicht werden, wobei der Schutz von Persönlichkeitsrechten zu beachten ist. „Wir haben das Aufarbeitungsteam, das mit einem hohen wissenschaftlichen Standard an die Sache herangeht, auch mit der Legitimation ausgestattet, mit seinem Bericht eine Handlungsempfehlung an uns zu geben und wir werden diese Empfehlung bestmöglich umsetzen. Persönliche Konsequenzen sind dabei nicht auszuschließen. Alle heute oder früher im DSV aktiven Personen haben sich dieser Verantwortung zu stellen und der Prüfung zu unterziehen“, betonte Rupieper. „Wir wollen und müssen alles optimieren, damit so etwas bei uns nicht mehr geschehen kann und die Eltern ihre Kinder ohne Angst in unsere Obhut geben können.“

Zudem wurde bereits über Entschädigungszahlungen oder finanzielle Unterstützung von Geschädigten beraten. Die Hilfsmöglichkeiten finanzieller Art sind nach aktueller Rechtslage aber begrenzt, gemeinnützige Sportverbände dürfen Mittel nur ausgeben für Dinge, die ihrem satzungsgemäßen Zweck entsprechen, also der Gemeinheit zugutekommen. Finanzielle Ausgleichszahlungen an Einzelpersonen sind damit nach aktueller Rechtslage nicht möglich. „Das betrifft den gesamten Sport. Wir sind daher mit anderen Institutionen wie dem BMI, dem DOSB oder auch Athleten Deutschland bereits im Austausch darüber, wie die Möglichkeit eines angemessenen materiellen Ausgleichs aussehen könnte“, erklärte Rupieper. Stiftungen oder Fonds wären beispielsweise möglich. „Wir sind da auf einem guten Weg. Denn grundsätzlich ist klar, dass eine Wiedergutmachung erfolgen muss“, so Rupieper. Und es muss auch sonst jedwede Hilfe geben. Wie den Opfern und auch den Familien bestmöglich geholfen werden kann, dazu wird die unabhängige Aufarbeitungskommission auch Empfehlungen erarbeiten.