Im Zuge der Aufarbeitung der in der ARD-Dokumentation „Missbraucht“ genannten Vorwürfe sexuellen Missbrauchs hat der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) noch vor Abschluss der laufenden Untersuchungen eine Einigung im Fall von Jan Hempel erzielt. Nach einem Schlichtungsverfahren, intensiven Beratungen der Landesverbände im DSV und unter Einbeziehung des Zwischenberichts der unabhängigen Aufarbeitungskommission wurde eine umfassende Entschädigungszahlung an den ehemaligen Wasserspringer beschlossen.
Jan Hempel wird demnach eine Sofortzahlung in Höhe von 300.000 Euro erhalten. Darüber hinaus erhält er eine zusätzliche Zahlung in gleicher Höhe, die über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt wird – im Todesfall auch an seine Hinterbliebenen. Zusätzlich plant der DSV die Einrichtung eines Fonds, um den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt im Verband langfristig zu stärken und hauptamtlich zu betreuen. „Für den DSV ist es von zentraler Bedeutung, die Integrität und Sicherheit unserer Mitglieder und Aktiven zu gewährleisten. Diese Entscheidung spiegelt unsere moralische Verpflichtung und den tiefen Respekt gegenüber Jan Hempel und allen Betroffenen wider“, sagt Vizepräsident Wolfgang Rupieper.
Jan Hempel, der laut der ARD-Dokumentation beginnend zu DDR-Zeiten über Jahre hinweg Opfer sexuellen Missbrauchs durch seinen mittlerweile verstorbenen Trainer Werner Langer wurde, hat das Angebot des DSV angenommen, das seine persönlichen Schmerzen und das Leid berücksichtigt. Die außergerichtliche Einigung erspart zudem einen womöglich langwierigen Gerichtsweg. „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, eine außergerichtliche Lösung zu finden, die juristische und moralische Ansprüche miteinander verbindet. Ein längerer Prozess, womöglich über mehrere Instanzen, hätte meinem Mandanten mehr geschadet als genützt“, so Hempels Anwalt Thomas Summerer.
Die unabhängige Aufarbeitungskommission zu Sachverhaltskomplexen interpersonaler Gewalt im deutschen Schwimmsport begrüßt die einvernehmliche Schlichtung mit allem Nachdruck – auch, um einen langen Rechtsstreit zwischen den Parteien abwenden zu können: „Wir sehen darin einen verantwortungsvollen und integren Schritt des Schwimmsports zur Wiedergutmachung von erlittenem Unrecht und begreifen dies als wertvollen Impuls für unsere Aufgabe, die Missbrauchsfälle im deutschen Schwimmsport zu erhellen und daraus Empfehlungen für den zukünftigen Schutz vor Gewalt zu erarbeiten", sagen die Professor*innen Bettina Rulofs und Martin Nolte.