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Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping Kontrollprogramm 2015 Schwimmen


13.10.2014 Kategorie: Freiwasser, Schwimmen, Anti-Doping: News Archiv

Für die Teilnahme an internationalen Wettkampfveranstaltungen 2015 müssen Athleten in das Anti-Doping Kontrollprogramm der NADA eingebunden sein oder sich im Wege des Verfahrens „Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping Kontrollprogramm der NADA“ gemeldet haben. Athleten die zum 01.10.2014 nicht in einen DSV-Kader Schwimmen berufen worden sind und deren Leistung die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen 2015 für den DSV wie z.B. WM, JEM, JWM etc. möglich erscheinen lässt, haben die Möglichkeit, sich über den jeweiligen Landesschwimmverband bis zum 31.12.2014 bei dem Referat Anti-Doping zu melden. Dieses Prozedere wird „Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping-Kontrollprogramm der NADA“ genannt.

Dazu melden sich die Athleten oder deren Trainer bei ihrem jeweiligen Landesschwimmverband. Der Landesschwimmverband übersendet dann per Email bis zum 31.12.2014 an das Referat Anti-Doping (anti-doping@dsv.de) eine Gesamtliste der jeweils in ihrem Bereich gemeldeten Athleten und beantragt somit für diese die Nachmeldung zum Anti-Doping Kontrollprogramm. Der Antrag muss Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Verein und die DSV-ID-Nummer enthalten. Desweiteren muss die jeweilige Maßnahme, zu der die Qualifikation angestrebt wird, benannt werden. Dazu ist ausschließlich folgende Vorlage: » "Beantragte Nachmeldung zum NADA Testpool 2015" zu benutzen. Dieser Gesamtliste ist ebenfalls, für jeden gelisteten Athleten das erworbene Teilnahmezertifikat des Onlinekurses der NADA-E-Learning Plattform mit Stand 2014 beizufügen. Dieses Zertifikat kann von den jeweiligen Athleten unter athleten.gemeinsam-gegen-doping.de erworben werden. Es werden nur fristgerecht eingereichte und ordnungsgemäß gestellte Anträge bearbeitet. Der Antrag ist nur dann ordnungsgemäß gestellt, wenn die o.g. Vorlage vollständig ausgefüllt ist und durch den jeweiligen Landesschwimmverband (Fachwart Schwimmen oder Geschäftsstelle) übersendet wurde. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, gilt der Antrag als nicht gestellt. Das Referat Anti-Doping prüft nach Ablauf der Frist, ob alle eingegangenen Anträge ordnungsgemäß gestellt wurden und sendet dem jeweiligen Landesschwimmverband eine Eingangsbestätigung per Email. Nachbesserungen nach Ablauf der Frist sind nicht möglich. Direkte Meldungen eines Athleten/Trainers beim Anti-Doping Referat sind ebenfalls nicht möglich, sondern ausschließlich über den Landesschwimmverband zu vollziehen.

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung steht der jeweilige Athlet unter besonderer Beobachtung des Anti-Doping Referates und kann jederzeit im Rahmen einer Wettkampfkontrolle kontrolliert werden.

Nach dem Erreichen der erforderlichen sportlichen Qualifikation erhält der jeweilige Athlet die Anti-Doping-Unterlagen und Informationsschreiben. Diese müssen dann unterschrieben an die DSV-Geschäftsstelle zurück gesendet werden. Erst nach Eingang aller Unterlagen wird der Athlet in den NADA ATP-Testpool gemeldet und kann erst dann bei der internationalen Wettkampfveranstaltung teilnehmen!

Fachsparte Schwimmen und Anti-Doping Beauftragte 10.10.2014

 

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