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Neoprenanzüge 2018 bei DSV-Veranstaltungen

Freiwasserschwimmen
01.04.2018 Kategorie: Freiwasser, Schwimmen, Masterssport, Verband

(Foto: Jo Kleindl)

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 hat der Weltschwimmverband FINA die Anzugsregularien im Freiwasserschwimmen neu definiert. Abhängig von der Wassertemperatur können oder müssen die Aktiven mit Neoprenanzug schwimmen, um vor zu hoher Kälte geschützt zu sein. Dabei werden drei Temperaturbereiche definiert:

  • Für Wassertemperaturen von mindestens 20°C gelten die bisherigen Bestimmungen der erlaubten Schwimmanzüge. Zugelassene Freiwasseranzüge dürfen weder den Nacken bedecken, noch über die Schultern oder Fußgelenke reichen. Alle zugelassenen Anzüge tragen außerdem einen FINA-Stempel, wie er vom Beckenschwimmen bekannt ist.
  • Beträgt die Wassertemperatur zwischen 18°C bis unter 20°C, ist es den Athleten freigestellt, einen Schwimmanzug oder einen Neoprenanzug zu tragen.
  • Bei Wassertemperaturen von weniger als 18°C ist das Tragen eines Neoprenanzugs verpflichtend.

 
Zukünftig (voraussichtlich ab 2019) müssen die Hersteller ihre Neoprenanzüge von der FINA zertifizieren lassen. Da bisher nur wenig zertifizierte Anzüge am Markt erhältlich sind, hat die FINA die für 2017 gültige Übergangsregelung für 2018 verlängert. Darin überlässt sie die Zulässigkeitsprüfung dem Schiedsrichter. Die Kriterien wurden genauer spezifiziert, so dass nun folgende Mindestanforderungen an den Neoprenanzug gestellt werden:

  • Der Anzug muss aus wärmeisolierendem Material sein. Er darf mehrschichtig sein, muss aus mindestens einer wasserundurchlässigen Schicht bestehen und darf kein injiziertes Gas enthalten.
  • Die Dicke des Materials muss mindestens 3 mm und höchstens 5 mm betragen, in spezifischen Bereichen (z. B. am Rücken) kann die Dicke unterschritten werden, wenn die isolierende Wirkung nicht beeinträchtigt wird.
  • Der Anzug muss aus einem Teil bestehen, Reißverschlüsse sind zulässig.
  • Der Anzug muss den Oberkörper, Rücken, die Schulter und Knie komplett bedecken. Die Ärmel müssen mindestens bis zu den Ellenbogen reichen.
  • Der Anzug darf nicht den Nacken, die Fuß- oder Handgelenke überragen.
  • Die Oberfläche darf keine markanten Erhebungen aufweisen.

 
Gemäß » DSV-Wettkampfbestimmungen (WB-FT SW FS) sind bei Veranstaltungen des Deutschen Schwimm-Verbandes alle von der FINA freigegebenen Anzüge auch bei DSV-Veranstaltungen zugelassen. Damit ist es allen Aktiven bei entsprechend vorherrschenden Wassertemperaturen auch bei den diesjährigen » Deutschen Freiwassermeisterschaften (28.06. – 01.07.17 in Mölln) gestattet, mit Neoprenanzug an den Start zu gehen.

Eine Sonderregelung herrscht allerdings bei Jugendlichen unter 18 Jahren und Masters-Schwimmern: Für diese Gruppen ist ein Start bei Wassertemperaturen unter 18°C nach wie vor nicht gestattet.

 

(Bastian Esefeld)

 

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