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DSV-Schiedsrichter Christian Böck erklärt die neuen Regeln

Schwimmen
05.04.2023 Kategorie: Schwimmen, Verband

©Jo Kleindl

Am vergangenen Wochenende war Christian Böck als international anerkannter Schiedsrichter auch wieder beim WM-Qualifikationswettkampf in Magdeburg im Einsatz, ohne ihn könnten die tollen Leistungen dort unter anderem von Isabel GoseLukas Märtens oder Florian Wellbrock gar nicht anerkannt werden. In der Abteilung Wettkampfsport Schwimmen des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV) ist Böck, im Hauptberuf Bankbetriebswirt, Ansprechpartner für Fragen und Aktualisierungen der Wettkampfbestimmungen Schwimmen.

 

Am 29. März sind in den Wettkampfbestimmungen so viele Änderungen in Kraft getreten wie lange nicht mehr. Wie kam zu diesem umfangreichen Änderungsbedarf?

Christian Böck: Der Weltschwimmverband World Aquatics hatte Ende letzten Jahres in allen Sportarten diverse Regeländerungen beschlossen, die Anfang Januar dann erst einmal in englischer Sprache veröffentlicht wurden. Einiges wurde nur neu formuliert oder sortiert, einiges wie der „Video Review Judge“, also die oder der Videoschiedsrichter*in, auch neu aufgenommen. Die in den Amtlichen Mitteilungen von uns veröffentlichten Änderungen sind jetzt der erste Teil davon, die in unser DSV-Regelwerk überführt werden.

>> Zu den Wettkampfbestimmungen Schwimmen

Das heißt also, Sportler*innen, Trainer*innen und Kampfrichter*innen müssen sich noch auf weitere Änderungen in diesem Jahr einstellen?

Ja, in diesem und wahrscheinlich auch noch im nächsten Jahr. Uns war es wichtig, dass die Änderungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Schwimmarten haben, schnellstmöglich umgesetzt werden sollen. Damit können wir sicherstellen, dass unsere Schwimmer*innen vor den internationalen Meisterschaften im Sommer ausreichend Wettkampfpraxis mit den Änderungen sammeln können. Ich möchte aber an dieser Stelle auch betonen, dass die inhaltlichen Änderungen nicht so gravierend sind, wie es die Texte auf den ersten Blick vermuten lassen.

Können Sie uns das näher erklären?

Nehmen wir das Brustschwimmen. Hier haben wir die neue Struktur des englischen Originaltextes in unsere Wettkampfbestimmungen übernommen. Inhaltlich ist dabei aber nur die „gleiche waagerechte Ebene“ in der Arm- bzw. Beinbewegung entfallen. Auch mit den neuen Video-Judges hat World Aquatics feststellen müssen, dass die Überwachung der gleichen waagerechten Ebene nicht konsequent möglich ist. Daher ist dies entfallen. Eine Regel, die ich nicht überwachen kann, ist keine sinnvolle Regel. Die Brustschwimmer*innen durften die letzten Jahre zwar mit beiden Händen gleichzeitig, aber auf unterschiedlicher Höhe anschlagen, aber auf dem letzten Stück zur Wand mussten die Arme auf der gleichen waagerechten Ebene liegen. Das war widersprüchlich, deshalb wurde es entfernt. Die grundsätzliche Bewegung der Arme oder Beine ist aber unverändert. Beim Lagenschwimmen gab es seit einigen Jahren schon die Vorgehensweise, dass der Abstoß auf der Freistilstrecke auch in Rückenlage erfolgen durfte, Beinbewegungen aber erst, wenn die Brustlage erreicht war. Dies hatte World Aquatics jetzt nur präzisiert und wir haben den Text übernommen.

Die Änderung zum Zielanschlag im Rückenschwimmen, bei dem nun komplett abgetaucht werden darf, kam aber sehr überraschend, oder?

Das ist richtig. Der Änderungsvorschlag war bei World Aquatics zunächst zurückgestellt worden, da er nicht präzise genug formuliert war. Anfang März wurde die Änderung nun aber ohne Vorankündigung mit sofortiger Gültigkeit seitens World Aquatics veröffentlicht. Das ist auch gut so, wir alle erinnern uns noch an den Wirbel um Weltmeister Justin Ress bei der WM 2022 in Budapest, der sich nun nicht mehr wiederholen kann (die erst ausgesprochene Disqualifikation wegen kompletten Abtauchens war nach der Siegerehrung und Protest des US-Teams aufgehoben worden aufgrund unterschiedlicher Interpretation der Videobilder, Anm. d. Red.)Durch schnelle und gute Zusammenarbeit ist es uns beim DSV gelungen, diese Änderung per Dringlichkeitsantrag noch in die Länderfachkonferenz zu bringen und umzusetzen. Dies ist aus meiner Sicht auch die spannendste Änderung. Ein*e Schwimmer*in darf im Zielanschlag wieder völlig untergetaucht sein. Sobald sie/er mit dem Kopf die Fünf-Meter-Markierung passiert hat, darf sie/er abtauchen. Die vorhandene, sichtbare Markierung ist übrigens auch der Hauptgrund, warum es fünf Meter geworden sind. Dennoch wird es eine Herausforderung für unsere Kampfrichter*innen. Viele Schwimmveranstaltungen in Deutschland finden noch mit Handzeitnahme statt. Hier haben die Zielrichter*innen eine besondere Bedeutung. Anschläge unter Wasser, gerade auf den mittleren Bahnen, sind dabei schwerer zu beurteilen. Dies betrifft dann nicht nur den Zielanschlag beim Rückenschwimmen, sondern auch den ersten Wechsel in einer Lagenstaffel von Rücken auf Brust.

Weitere Änderungen stehen bevor, sagten Sie. Was steht als nächstes an?

Wir werden nun auch noch die anderen Schwimmarten im Text und Sortierung an den englischen Originaltext anpassen. Hier kommt es aber nicht zu inhaltlichen Änderungen, was die Bewegung im Wasser betrifft. Weitere Änderungen betreffen Organisation und Ablauf von Wettkampfveranstaltungen. Hier macht es aber schon einen Unterschied, ob ich ein Regelwerk nur für Weltmeisterschaften und Olympische Spiele mache – mit optimalen Becken, bester Technik, Videoüberwachung usw. – oder auch einen Einladungswettkampf mit Handzeitnahme, begrenzten Platzverhältnissen und Einsteiger*innen im Schwimmsport berücksichtigen muss. Dies wird daher einige Monate dauern und in mehreren Etappen erfolgen. 

 

 

 

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