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Beschlüsse zu kindgerechten Wettkämpfen und Einschränkungen des Wettkampfprogrammes


06.04.2011 Kategorie: Schwimmen

Beschlüsse des Fachausschusses Schwimmen vom 12.03.2011 zu kindgerechten Wettkämpfen und Einschränkung des Wettkampfprogrammes

I. Kindgerechte Wettkämpfe gemäß § 2 WB-AT

1. Aufhebung der Richtlinie vom 04.03.2006

Die Richtlinie des DSV-Fachausschusses Schwimmen für kindgerechte Wettkampfformen in der Beschlussfassung vom 04. März 2006 wird mit Wirkung vom 01.09.2011 aufgehoben.

2. Sie wird ersetzt durch diese Bestimmungen:

An kindgerechten Wettkämpfen können nur Schwimmer bis 7 Jahre teilneh-men. Eine Registrierungspflicht gemäß § 15 (2) WB-AT entsteht nicht. Die Veranstaltung ist entsprechend § 6 (WB-AT) anzeigepflichtig.
Die Gesundheitsbestimmungen der WB sind zudem einzuhalten (Hinweis in Ausschreibung, dass dies auch für die Teilnehmer an kindgerechten Wett-kämpfen gilt).

Für Schwimmer bis 7 Jahre sind ausschließlich als Wettkampfprogramm folgende Wettkämpfe zulässig (jeweils 25 m und maximal 5 Starts – inklusiv Staffelstarts):

Rückenbeine, Rücken, Freistilbeine, Kraul, Brustbeine, Brust und Delphinbe-wegung. Weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimm-arten) und Einsatz in Staffeln (Teilstrecke darf max. 25 m betragen) sind zulässig.

Diese Wettkampfergebnisse werden als Protokolldatei an den DSV übermittelt und als Ergebnisliste veröffentlicht.

Darüber hinaus sind für Schwimmer bis 7 Jahre ausschließlich Wettkämpfe zulässig, die keine wettkampfrelevanten Strecken beinhalten und die Beto-nung auf Mannschaftswettbewerben liegt.

II. Einschränkung des Wettkampfprogramms gemäß § 8 (2) WB-AT

Der DSV-Fachausschuss beschließt mit Wirkung vom 01.09.2011 gemäß § 8, Absatz 2 WB-AT (Jugendschutz) folgende Einschränkungen des Wett-kampfprogrammes, die Gültigkeit für alle amtlichen und nichtamtlichen Veranstaltungen haben:

Schwimmer ab 8 Jahren * können nur an anzeigepflichtigen Wettkampfve-anstaltungen teilnehmen und es besteht hierbei eine Registrierungspflicht. Als Wettkampfprogramm sind differenziert nach den Jahrgängen aus-schließlich folgende Wettkämpfe zulässig:

8 Jahre
Rückenbeine 25m 50m
Rückenschwimmen 25m 50m 100m
Freistilbeine 25m 50m
Freistilschwimmen 25m 50m 100m
Brustbeine 25m
Brustschwimmen 25m 50m
Schmetterlingsschwimmen 25m

9 Jahre
Rückenschwimmen 25m 50m 100m 200m
Freistilschwimmen 25m 50m 100m 200m
Brustschwimmen 25m 50m 100m
Schmetterlingsschwimmen 25m 50m
Lagenschwimmen 100m

10 Jahre
Rückenschwimmen 50m 100m 200m
Freistilschwimmen 50m 100m 200m 400m
Brustschwimmen 50m 100m 200m
Schmetterlingsschwimmen 25m 50m 100m
Lagenschwimmen 100 m 200m

Nicht mehr als 5 Starts pro Tag (inklusiv Staffeleinsatz) können von den Schwimmern absolviert werden.
Grundsätzlich sind bei den 8 bis 10jährigen Schwimmern weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten und -strecken)sowie Einsatz in Staffeln möglich.

*Durch die Fachsparte Schwimmen wird ein Antrag an den Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen gestellt, nachdem das Mindestalter bei Wettkampfveranstaltun-gen für nichtamtliche und amtliche Wettkämpfe (bis LSV) auf sieben Jahre geändert werden soll. Nach Beschlussfassung werden zulässige Wettkämpfe für Siebenjährige veröffentlicht.

Diese Regelungen sind auch im Menüpunkt "Amtliches" auf dieser Homepage einseh- und downloadbar.

Manfred Dörrbecker
Deutscher Schwimmverband e.V.
- Fachsparte Schwimmen -

 

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