Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) hat seine Kaderbildungsrichtlinien für die Saison 2020/21 erarbeitet und nun veröffentlicht. Die Kaderförderung ist das zentrale Förderinstrument im Leistungssport und stellt eine gezielte Unterstützung der Athlet*innen über Lehrgangs-, Diagnostik- und Trainingslagermaßen sowie für ausgewählte Wettkämpfe zum Erreichen gemeinsam vereinbarter Ziele dar. Die Berufung in den Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, oder Nachwuchskader ab 01. November 2020 erfolgt in allen fünf olympischen DSV-Sportarten auf Grundlage der hier festgelegten Kriterien sowie des Leistungsstandes und der Entwicklungsperspektiven der jeweiligen Athlet*innen. Zurzeit werden im DSV insgesamt 453 Athlet*innen als Bundeskader unterstützt.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gibt es für das kommende Jahr Sonder- und Ausnahmeregelungen, denn relevante Voraussetzungen für Leistungsnachweise wie z.B. internationale Meisterschaften, Qualifikationswettkämpfe und Leistungsdiagnostik-Maßnahmen waren im Jahresverlauf nicht wie geplant gegeben. Daher wird der DSV-bei nahezu allen Sportler*innen den bisherigen Kaderstatus für ein Jahr fortführen, außer es wurde der Rücktritt vom Leistungssport erklärt.
Zudem sind Nachberufungen in die jeweiligen Kader auch noch zu einem späteren Zeitpunkt im Saisonverlauf möglich. Gute Leistungen bei den Deutschen Meisterschaften Schwimmen in Berlin (29. Oktober - 01. November) bei den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften Schwimmen in Dortmund (14. - 19. Dezember) oder den Deutschen Meisterschaften im Wasserspringen in Aachen (16. – 20. Dezember) können zusätzlich berücksichtigt werden.
„Wir sind dem Deutschen Olympischen Sportbund sehr verbunden, dass er unseren fachlichen Vorstellungen gefolgt ist und dem DSV die Sonderregelungen mit einer Ausweitung der Kaderkontingente ermöglicht hat“, sagte DSV-Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen.
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