Die Länderfachkonferenz Schwimmen wählte bei ihrer Sitzung am 12. Oktober in Kassel einen neuen Sprecher. Christian Böck folgt auf Erich Reschke, der dieses Amt seit Oktober 2019 inne hatte. Die Wahl erfolgte einstimmig. Reschke möchte sich zukünftig wieder stärker auf seinen Landesverband Schleswig-Holstein und den Norddeutschen Schwimmverband konzentrieren. Als Vertreter seines Landesverbandes bleibt er der Länderfachkonferenz Schwimmen mit seinem Wissen und seiner Erfahrung erhalten. Dirk Lennhoff (SV NRW) bedankte sich im Namen aller Landesschwimmverbände (LSV) bei Erich Reschke für die geleistete Arbeit mit einem Geschenk.
Christian Böck ist bereits seit mehr als zehn Jahren Mitarbeiter in der Abteilung Wettkampfsport Schwimmen (bis 2018 Fachsparte Schwimmen) und hier in den letzten Jahren für das Thema Wettkampfbestimmungen Schwimmen und Freiwasser zuständig. Auch vertrat er den DSV als Kampfrichter bereits bei internationen Titelkämpfen.
Länderfachkonferenz Schwimmen beschließt Neufassung der WB Freiwasser
Die Länderfachkonferenz Schwimmen beschloss bei ihrer Herbstsitzung zudem die Neufassung der Wettkampfbestimmungen Freiwasser. Das bisherige Regelwerk stammte im Wesentlichen aus dem Jahr 2017. Die neuen Wettkampfbestimmungen treten nach der Veröffentlichung in Kraft, so dass die Freiwasser-Saison 2025 nach den neuen Regelungen geschwommen wird. Die Änderungen ermöglichen Ausrichter*innen und Veranstalter*innen stärker, auf die individuelle Situation vor Ort einzugehen. Schließlich ist ein großer Unterschied, ob es sich um einen Rundkurs von 750m oder 2.500 m handelt oder 12km von einem Ufer eines Sees an das andere Ufer des Sees geschwommen wird.
Für Januar 2025 plant die Länderfachkonferenz Schwimmen erstmals eine Online-Infoveranstaltung zu den neuen Wettkampfbestimmungen im Freiwasser. Termin und Anmeldemöglichkeiten werden rechtzeitig auf der DSV-Website bekanntgegeben. Zielgruppe sind Veranstaltervereine von Freiwasserveranstaltungen und deren Orga-Teams. Auch Aktive, Trainer*innen und Kampfrichter*innen können natürlich ebenfalls daran teilnehmen.
Zudem wurden einige WB-Änderungen im Fachteil Beckenschwimmen beschlossen. Auch wenn diese erst mit Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen in Kraft treten, hier schon einmal ein Ausblick:
Anforderungen an das Kampfgericht, hier Zielrichter
Die bisherige Unterscheidung zwischen Landesmeisterschaften aufwärts und anderen Wettkämpfen bei der Mindestanzahl an Zielrichtern wird aufgehoben. Es handelt sich dabei aber wie bisher um eine Mindestanzahl. Werden z.B. in einem 8-Bahnen-Bad ohne automatische Staffelwechselkontrolle viele Staffelwettkämpfe geschwommen, sind drei Zielrichter nicht optimal um eine gerechte Beurteilung aller Staffeln zu gewährleisten. Werden viele Sprintstrecken bei Handzeitnahme geschwommen, sollten ebenfalls weitere Zielrichter eingesetzt werden.
Beim Lagenschwimmen hat es keine inhaltlichen Änderungen in der Schwimmart gegeben. Allerdings gibt es hier leichte Änderungen im Text, die aus Präzisierungen bei World Aquatics und Erfahrungen der LSV-Kampfrichterobleute stammen.
Weitere Änderungen sind hauptsächlich redaktioneller Natur.