DSV-Schwimmakademie
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Ausschreibung A-Lizenz-Fortbildung Wasserspringen 2024
Fortbildungstermine der Trainerakademie Köln
Links
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Dr. Klaus Rudolph
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Bildung im Deutschen Schwimm-Verband e.V.
Die besten Trainer*innen haben einen großen Wissens- und Erfahrungsschatz, den sie sich über die Jahre aneignen konnten. Sie sind sich über die Verantwortung bewusst, die sie ihren Sportler*innen gegenüber tragen, um ihnen die wertvollste Erziehung und das beste Training anzubieten. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, bilden sie sich kontinuierlich und lebensbegleitend aus- und fort. Dies ist in erster Linie ein individueller und aktiver Prozess, der sowohl vom Deutschen Schwimm-Verband e.V. als auch von den Landesschwimmverbänden sowie den Vereinen auf allen Lizenzstufen und in allen Schwimmsportarten unterstützt wird.
Unter dem Dach der DSV-Schwimmakademie werden alle Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung gebündelt und den Interessierten angeboten. Dieses Bildungsportal ist die zentrale Anlaufstelle für alle interessierte Trainer*innen für Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Schwimmsport. Auf dieser Webseite können Sie sich über die Bildungsangebote des Deutschen Schwimm-Verbands e.V. sowie der Landesschwimmverbände informieren und sich zu den verschiedenen Bildungsveranstaltungen direkt im Portal anmelden.
Die DSV-Schwimmakademie wird begleitet von der Länderfachkonferenz Bildung, in der die Bildungsverantwortlichen der Landesschwimmverbände und des DSV die Bildungsangebote ihrer Verbände koordinieren. Direkte Ansprechpartner sind der Bildungsreferent des Deutschen Schwimm-Verbands e.V. und die Referent*innen der Landesschwimmverbände. Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellten Fragen über die Struktur und Möglichkeiten im Bildungsbereich. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte einfach bei den Ansprechpartner*innen im DSV sowie in den Landesschwimmverbänden.
FAQ - Trainerlizenzen
1. Was ist eine DOSB Trainerlizenz?
Mit der Urkunde (Trainerlizenz) weise ich nach, dass ich eine bestimmte fachliche Qualifikation erworben habe. In den meisten Landessportbünden ist der Nachweis einer Trainerlizenz die Voraussetzung für eine Bezuschussung durch die öffentliche Hand. Nur in wenigen Gemeinden ist sie sogar die Voraussetzung dafür, um als Trainer_in in einem Schwimmbad arbeiten zu dürfen.
2. Wie erwerbe ich eine Lizenz?
Das Lizenzwesen ist in drei Stufen unterteilt. Zum Einstieg erwerbe ich eine Lizenz Trainer C Schwimmsport. Dafür muss ich an mindestens 120 Lerneinheiten teilnehmen, die von meinem Landesschwimmverband angeboten werden.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch meinen Schwimmverein. Am Ende der Ausbildung weise ich in einer Prüfung nach, dass ich ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben habe, um mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen im Schwimmbad zu arbeiten.
Außerdem muss ich noch nachweisen, dass ich an einer Erste Hilfe Ausbildung teilgenommen habe (Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre) und in der Lage bin, einen verunfallten Sportler aus dem Wasser (Becken) zu retten (i.d.R. Vorlage des Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze - ebenfalls nicht älter als zwei Jahre).
3. Wie lange ist meine Lizenz gültig?
Die erste Lizenzstufe Trainer C Schwimmsport ist für maximal vier Jahre gültig. Innerhalb des DSV endet eine Lizenz jedoch immer am 31. Dezember eines Jahres. Das bedeutet, in der ersten Gültigkeitsperiode verkürzt sich die Gültigkeit auf drei Jahre plus den Rest des Jahres der Ausstellung.
4. Kann ich meine Lizenz verlängern?
Ja, das Grundwissen bleibt ja vorhanden und mit jeder Trainingsstunde erwirbt die Trainerin/der Trainer zusätzliche Erfahrung. Deshalb kann die Lizenz verlängert werden, wenn die Trainerin/der Trainer innerhalb des Gültigkeitszeitraums an einer oder mehreren Fortbildungen im Gesamtumfang von mindestens 15 Lerneinheiten teilnimmt. Dabei muss ich darauf achten, welche Fortbildung für meine Lizenzstufe anerkannt wird.
5. Kann ich mir die Inhalte der Fortbildung aussuchen?
Welche Fortbildungsveranstaltungen anerkannt werden, bestimmt der zuständige Landesschwimmverband. Hier gibt es recht unterschiedliche Regelungen, darum sollte jeder Lizenzinhaber vor der Teilnahme seinen Landesschwimmverband fragen, ob er die von ihm ausgewählte Veranstaltung anerkannt bekommt.
6. Welche Inhalte erfahre ich bei der Lizenzausbildung?
Unter dem Dach des Deutschen Schwimm- Verbandes e.V. haben aktuell sechs Fachsparten Platz gefunden. Die vier olympischen Disziplinen (Schwimmen, Synchronschwimmen, Wasserball und Wasserspringen) sowie die Fachsparten Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport (kurz BFG) und Masterssport. Sie fordern unterschiedliche motorische und trainingswissenschaftliche Voraussetzungen bei Sportlern und Trainern. Deshalb gliedern sich bereits die Abschlüsse der Trainer C Lizenz in verschiedene Profile auf.
Die erste Unterscheidung ist die Zielstellung, möchte ich als Trainer eine eher breitensportliche oder eine eher leistungssportliche Orientierung verfolgen. Der Breitensport unterscheidet darüber hinaus nach Altersstufen. Es gibt eine Lizenz, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt und eine die sich mit der Zielgruppe Erwachsene und Ältere beschäftigt.
Der Leistungssport gliedert die Lizenzen ausschließlich in die vier Fachdisziplinen und versorgt in der ersten Lizenzstufe grundsätzlich alle Altersstufen. Abb. 1 verdeutlicht die Aufteilung der C-Lizenzstufe.
Abb.1 - Vereinfachtes Ausbildungsschema vom Trainerassistenten zum Diplomtrainer. Der Diplomtrainer ist nicht Teil des Lizenzsystems. Auch Diplomtrainer müssen regelmäßig an Fortbildungen zum Erhalt der A-Lizenz teilnehmen. Keine Berücksichtigung finden in der Darstellung die Ausbildungsgänge zum Trainer C Breitensport bzw. zum Übungsleiter B Prävention (Bewegungsraum Wasser).
Die Schnittmenge, also das Wissen, über das alle Trainer_innen verfügen sollen, erfahre ich als zukünftige_r Lizenzinhaber_in bereits in der Grundausbildung. Die Inhalte der Ausbildung verdeutlicht die Abb.2.
Personen- und gruppenbezogene Inhalte Die Entwicklung und das Verhalten von Kindern Didaktik und Methodik (Lerntheorien, Motivation, Methodenauswahl, Hilfsmitteleinsatz) | 7 Lerneinheiten; davon 2 Lerneinheiten 5 Lerneinheiten |
Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte Wassergewöhnung und Wasserbewältigung (Wasserphänomene, Vermittlung der Grundfertigkeiten) Einführung in die Schwimmarten (Wechselzugtechniken, Gleichzugtechniken, Abweichungen vom Leitbild) | 23 Lerneinheiten; davon 8 Lerneinheiten 15 Lerneinheiten |
Abb. 2 Inhalte der gemeinsamen Grundausbildung
7. Was tun, wenn ich mehr Wissen und Fertigkeiten erwerben möchte?
Die Teilnahme an Fortbildungen steht mir jederzeit offen. Die Teilnahme an mehr als einer verpflichtenden Maßnahme schadet nicht. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine zweite Lizenzstufe, die sogenannte Trainer B-Lizenz zu erwerben. Dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrgangsreihe mit min. 60 Lerneinheiten erforderlich. Außerdem ist es Voraussetzung zwischen dem Abschluss der Trainer C Ausbildung und dem Beginn der Trainer B- Ausbildung mindestens zwei Jahre praktische Erfahrungen zu sammeln.
8. Verkürzt ein Studium die Ausbildung beim Schwimmverband?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Anerkennung anderer Ausbildungen bzw. Ausbildungsteile setzt grundsätzlich die Befürwortung eines Schwimmvereins, einer Schwimmabteilung oder eines Schwimmverbandes voraus. Die Studiengänge haben sich in den letzten Jahren durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengänge sehr gewandelt. Hier kann nur der Landesschwimmverband, in dem die Ausbildung anerkannt werden soll, konkrete Auskunft geben. Die Adressen finde ich » hier.
9. Gibt es auch in der Trainer B Lizenz Unterteilungen?
Ja - die Leistungssportdisziplinen schließen nahtlos an die C-Lizenz Ausbildungen an. Mit den steigenden Anforderungen an das Training ergänzen die Sportarten das bisher erworbene Wissen und steigern die bisherigen Fertigkeiten der Trainer. Am Ende überprüfen sie die Lernerfolge erneut mit einer Prüfung.
Im BFG-Sport folgt auf die Trainer C Lizenz in der zweiten Lizenzstufe die Übungsleiter B Lizenz Prävention Bewegungsraum Wasser. Diese richtet sich an Vereinsmitarbeitende, die ein gesundheitlich ausgerichtetes Angebot für Erwachsene und Ältere im Wasser durchführen möchten.
Für diejenigen, die auch als Erwachsene noch im Wettkampfbereich unterwegs sind, gibt es die Trainer B Lizenz für den Masterssport. Voraussetzung hierfür ist eine Lizenz Trainer C Schwimmsport Leistungssport.
10. Wie lange gilt die B-Lizenz?
Eine B-Lizenz ist nur drei Jahre gültig. Nach der Erstausstellung gelten auch hier die gleichen Einschränkungen wie in der ersten Lizenzstufe (siehe Frage 3).
11. Was kostet die Ausbildung?
Die Kosten für die Teilnahme an den Lehrgängen sind von Landesschwimmverband zu Landesschwimmverband unterschiedlich hoch. In den meisten Ländern gibt es auch noch Unterschiede zwischen Teilnehmenden aus dem eigenen Bundesland und Gästen aus anderen Landesschwimmverbänden. Ich muss deshalb im Vorfeld nach dem Preis fragen!
12. Kann ich für die Teilnahme am Lehrgang Bildungsurlaub erhalten?
Die Bildungsurlaubsregelungen der einzelnen Bundesländer sind recht unterschiedlich. Der Bildungsreferent ist deshalb aktuell dabei sich über Befreiungen zu informieren und in Kürze an dieser Stelle zu veröffentlichen.
13. Wie geht es nach dem Erwerb der B-Lizenz weiter?
Nach der B-Lizenz (2. Lizenzstufe) gibt es im Leistungssport noch die A-Lizenz als dritter Lizenzstufe.
14. Wie kann ich eine A-Lizenz erwerben?
Für die Trainer A-Lizenz ist ausschließlich der Deutsche Schwimm- Verband e.V. verantwortlich. Die Fachsparten regeln die Zahl der Ausbildungen eigenverantwortlich und entscheiden nach Absprache mit dem Fachausschuss Ausbildung welche Teilnehmenden einen Zugang zur Qualifikationsmaßnahme erhalten. Voraussetzung um überhaupt in das Auswahlverfahren zu gelangen, ist eine Empfehlung durch den Landesschwimmverband, in dem der Kandidat tätig ist.
15. Wie lange gilt die A-Lizenz?
Eine A-Lizenz ist zwei Jahre gültig. Nach der Erstausstellung gelten auch hier die gleichen Einschränkungen wie in den ersten zwei Lizenzstufen (siehe Frage 3).
16. Kann ich meine bereits abgelaufene Lizenz verlängern?
Abgelaufene Lizenzen können verlängert werden. Ist die Gültigkeit der Lizenz bereits erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung innerhalb der folgende vier Jahre (C-Lizenz), drei Jahre (B-Lizenz) oder zwei Jahre (A-Lizenz) nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Lizenz kann dann nur durch mindestens 30 LE Fortbildung und eine neue Lernerfolgskontrolle wiedererlangt werden.
17. Wann und wie kann ich meine A-Lizenz verlängern?
Die Fortbildung hat in der höchsten bisher erworbenen Lizenzstufe zu erfolgen. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Lizenz für eine Lizenzstufe werden die darunterliegenden Lizenzstufen ab Fortbildungszeitpunkt für die jeweilige Gültigkeitsdauer der Lizenz mit verlängert. Die Verlängerung erfolgt nur unter Vorlage des Originals des Fortbildungsnachweises. Die Lizenz ist im vierten Quartal des letzten Gültigkeitsjahres zur Verlängerung als formloser Antrag per E-Mail einzureichen. Die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse ist bildung@dsv.de. Auf diese Weise kann es sichergestellt werden, dass alle Unterlagen ankommen und zu dem richtigen Zeitpunkt bearbeitet werden können. An andere E-Mail-Adressen geschickte Anträge sowie Anträge außerhalb dieses Zeitraums können nicht bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
18. Muss ich den DOSB-Ehrenkodex unterzeichnen?
Im Rahmen der DSV-Trainerausbildungen (C/B/A-Lizenz) wird das Thema Prävention sexualisierter Gewalt in mindestens zwei Lerneinheiten thematisiert. Voraussetzung für die Vergabe aller Lizenzen ist das Vorliegen des unterzeichneten DOSB-Ehrenkodexes beim verantwortlichen Träger oder von der mit der Durchführung beauftragten Mitgliedorganisation des DSV. Bei der Vergabe und Verlängerung aller Lizenzen wird überprüft, ob der DOSB-Ehrenkodex durch den Lizenzinhaber/die Lizenzinhaberin unterzeichnet wurde.
19. Weitere Fragen?
Alle Landesschwimmverbände haben einen Fachwart für den Bereich der Lehre und Ausbildung. Oft ist diese Person ehrenamtlich tätig und kann nicht ganz so schnell antworten, wie ich dies eventuell gern hätte. Einige Landesschwimmverbände haben für Bildungsfragen inzwischen hauptberufliches Personal beschäftigt, dass zu den Öffnungszeiten der Landesgeschäftsstellen erreichbar ist oder Emails beantworten kann. Beim Deutschen Schwimm-Verband arbeitet ebenfalls ein hauptberuflicher Bildungsreferent, der meine Fragen gern beantwortet.
Alle hauptberuflichen Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte -> -> ->
Aktuelles - Bildung
Ansprechpartner im DSV
Ansprechpartner in den LSV
Badischer Schwimm-Verband
Christian Roder
Tiergartenstr. 13/2
69121 Heidelberg
Tel.: 06221 657600
Fax: 06221 6576029
Mail: christian.roder@bsvonline.de
Bayerischer Schwimmverband
n.n.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 089 149021422
Mail: Bildung@bayerischer-schwimmverband.de
Berliner Schwimm-Verband
Reinhart Kautz
City Hotel Berlin East
Landsberger Allee 203
13055 Berlin
Telefon: 030 9710150
E-Mail: info@berliner-schwimm-verband.de
Landesschwimmverband Brandenburg
Maren Nagel
Olympischer Weg 7
14471 Potsdam
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Email: info@lsv-brandenburg.de
Landesschwimmverband Bremen
Annette Lohmüller
Franz-Böhmert-Str. 11
28205 Bremen
Tel.: 0179 4772121
Mail: Lehrwart-lsvb@t-online.de
Hamburger Schwimmverband
Lars Wüpper
Eulenkamp 75
22049 Hamburg
Tel: 040 63915666
Fax: 040 63915667
Email: wuepper@hamburger-schwimmverband.de
Hessischer Schwimm-Verband
Robert Collette
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069 6789210
Fax: 069 6789461
E-Mail: r.collette@hessischer-schwimm-verband
Schwimm-Verband Meckl./Vorpommern
Jonas Jagdmann
Kopernikusstr. 17
18057 Rostock
Tel.: 0381 2033963
Fax: 0381 2013666
Mail: sv-mv@t-online.de
Landesschwimmverband Niedersachsen
Gesa Fricke
Ferd.-Wilh.-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: 0511 26092912
Fax: 0511 26092915
Mail: gesa.fricke@landesschwimmverband-niedersachsen.de
Schwimmverband Nordrhein-Westfalen
Niklas Scholz
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel.: 0176 45619623
Mail: n.scholz@schwimmverband.nrw
Schwimmverband Rheinland
Catherina Freitag
Talstraße 3
57580 Elben
Tel.: 02747 7422
Mail: bfg@svrheinland.de
Saarländischer Schwimm-Bund
Carolin Zibret
Hermann-Neuberger-Sportschule
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 3879409
Mail: fachwart.lehrwesen@saarland-schwimmbund.de
Sächsischer Schwimm-Verband
Jeannette Komma
Am Sportforum 3
04105 Leipzig
Telefon: 0341 9809312
E-Mail: j.komma@lsv-sachsen.de
Landesschwimmverband Sachsen Anhalt
Patrick Breitmann
Stadtgutweg 7
06128 Halle (Saale)
Tel.: 0345 4705005
Fax: 0345 4705007
E-Mail: p.breitmann@lsvsa.de
Schleswig-Holst. Schwimmverband
Merle Herbst
Haus des Sports
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Telefon: 0431 648 6126
Telefax: 0431 648 6190
Mail: br@lehre.shsv.de
Südwestdeutscher Schwimmverband e.V.
Svenja Gimbel
Carl-Villinger-Straße 47
67549 Worms
Tel.: 06241 591815
Fax.: 06241 591801
Mail: svenja.gimbel@swsv.de
Thüringer Schwimmverband e.V.
Linda Geßner
Mail: lehrwesen@thueringer-sv.de
Schwimmverband Württemberg
Cornelia Glatz
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Tel.: 0711 28077411
Fax: 0711 28077444
E-Mail: conny.glatz@svw-online.de