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Änderungen der Wettkampfbestimmungen – Fachteil Wasserspringen


13.12.2012 Kategorie: Wasserspringen, Verband

Der DSV-Fachausschuss Wasserspringen hat in seiner Sitzung am 11.11.2012 in Hamburg folgende Neuformulierung des § 201 a seiner WB beschlossen:

§ 201 a Startrechtswechsel
Die Bestimmungen der WB – Allgemeiner Teil und der Wettkampf- Lizenzordnung sind zu beachten. Startrechtswechsel (Erst- und/oder Zweitstartrecht) sind jeweils einmal in den zwei Zeiträumen 01. Oktober bis 31. März und 01. April bis 30. September zulässig.

Die Neufassung des WB - Fachteils Wasserspringen tritt mit der Veröffentlichung im Amtlichen Organ swim&more Ausgabe 12/2012 des DSV in Kraft.

Peter Stockhammer
DSV-WB-Koordinator

» zur Wettkampfbestimmung

 

 

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