Was macht einen guten Schwimmkurs aus?
DSV-Kriterien für gute Schwimmkurse

Folgende Kriterien sollten bei der Gestaltung eines Schwimmkurses beachtet werden:
- Sichere und geeignete Sportstätten (bestenfalls Lehrschwimmbecken; ausreichend Bewegungsraum für alle Teilnehmenden)
- Verhältnis Kursleitungen/Teilnehmende (max. 6-8 TN pro KL)
- Adäquate fachliche und pädagogische Qualifikation der Kursleitung und regelmäßige Fortbildungen
- Umfassendes Konzept für eine kindgerechte, spielerische Wassergewöhnung und Schwimmausbildung
- Ausreichende Anzahl von Kurseinheiten (mind. 12-15) oder Dauerangebot
- Aktuelle Kenntnisse der Rettungsfähigkeit und Erste-Hilfe aller Kursleitungen
- Kinderschutz sicherstellen (geschulte Ansprechperson für Kinderschutz / Prävention sexualisierter Gewalt benennen, Schutzkonzept und Verhaltensregeln entwickeln etc.)
Wir empfehlen Ihnen, ihre Übungsleitungen, Qualifikationen und Ausbildungskonzepte bspw. auf der Website transparent vorzustellen und ihr Angebot an Schwimmkursen zertifizieren zu lassen (z.B. Gütesiegel).
FAQ für Vereine
Die Durchführung eines Schwimmkurses sollte nur in die Hände von fachlich und pädagogisch qualifizierten Personen gelegt werden. Neben einer entsprechenden spezifischen Ausbildung im Umfang von mindestens 60 LE sind auch die Rettungsfähigkeit und Kenntnisse von Erster Hilfe sicherzustellen.
Darüber hinaus dürfen keine Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen tätig werden, die bereits aufgrund von Sexualstraftaten verurteilt wurden. Daher ist eine Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis notwendig. Zudem sollten klare Verhaltensregeln zum Umgang mit den Kindern, Angehörigen und den weiteren Vereinsmitarbeitenden getroffen werden.
Potenzielle Kursleitungen und Unterstützungskräfte sind z.B. aktive oder ehemalige Schwimmer*innen, Eltern, Sportstudierende, (Sport-)lehrkräfte, Freiwilligendienstleistende, rüstige Rentner*innen, Schwimmmeister*innen und Fachkräfte für Bäderbetriebe, Rettungsschwimmer*innen. Gezielte Stellenausschreibungen, Aufrufe in den (sozialen) Vereinsmedien oder die direkte Ansprache von (jungen) Engagierten sowie passende Rahmenbedingungen wie Übungsleitungshonorare, Fortbildungsmöglichkeiten und Unterstützungsleistungen sind entscheidend für die Akquise.
Eine große Datenbank mit Angeboten und Jobsuche finden Sie im Trainersuchportal.
Der Deutsche Schwimm-Verband mit seiner Jugendorganisation, die Landesschwimmverbände und die Deutsche Schwimmtrainer Vereinigung bieten zahlreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für den Einsatz von der Wassergewöhnung bis zum Hochleistungstraining.
In vielen Bundesländern gibt es Förderprogramme für das Engagement von Vereinen in der Schwimmausbildung. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an ihren zuständigen Landesschwimmverband.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stiftungen, (Crowd)-Funding-Programme, Service-Clubs (Lions, Rotary, etc.) oder private Spender (z.B. aus der lokalen Wirtschaft), die gerne Projekte in der Schwimmausbildung unterstützen. Anfragen lohnt sich.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet neben eigenen Förderprogrammen auch eine große Förderdatenbank mit bundesweiten Fördermöglichkeiten.
Die Deutsche Schwimmjugend zertifiziert qualitativ hochwertige Schwimmlernangebote mit dem Gütesiegel “dsv-jugend zertifizierte Schwimmschule” . Weitere vom DSV anerkannte Qualitätssiegel sind SchwimmGut sowie die Zertifizierung des Hessischen Schwimmverbandes.
Der Deutsche Schwimm-Verband kann und darf keine Rechtsberatung anbieten. Das dürfen nur Rechtsanwälte und Rechtsberatungsstellen.
Es gibt z.B. Gründerseminare beim Arbeitsamt, die gerne und meistens kostenfrei beraten.
Bei fehlenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu kontaktieren, der bei der Gründung einer Rechtsform (GBR, GmbH usw.) beratend zur Seite steht.
Seen sind meistens öffentliches Gewässer und dürfen somit auch öffentlich zum Schwimmen lernen genutzt werden. Sollte Sie aber in öffentliche oder private Schwimmbäder mit Zugang zum See gehen, muss dies angemeldet werden. Zu bedenken ist, dass bei nicht beaufsichtigten Badestellen der Sicherheitsaspekt eine größere Rolle spielt.
Nein, es gibt keine Vorgaben über die Gruppengrößen beim Schwimmunterricht.
Die Gruppengrößen hängen von zwei Faktoren ab:
Ausbildungsstand und Umfeldbedingungen der Lernenden.
Schwimmanfänger sollten in Kleinstgruppen unterrichtet werden, da der Entwicklungsstand oft unterschiedlich ist und dadurch eine besondere Aufmerksamkeit des Einzelnen benötigt wird.
Je besser die Kinder schwimmen können, umso eher kann man sie in größeren Gruppen zusammennehmen.
Schwimmanfänger sollten prinzipiell von Schwimmern getrennt werden.
Je mehr Schwimmer*innen sich im Schwimmbecken befinden, umso schwieriger wird die Aufsichtspflicht, vor allem im Anfängerbereich. Auch hier sollte situationsbezogen die Gruppengröße angepasst werden.
Unter folgendem Link findet man die Vorschriften der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen DGfdB für die Organisation von Schwimmunterricht.
Das Rettungsabzeichen ist laut Gesetz unbegrenzt gültig.
Aber jede Institution / Trainingsstätte hat Anforderungen, die eingehalten werden müssen.
So müssen Lehrer*innen alle drei Jahre die Rettungsfähigkeit nachweisen.
Die meistern Schwimmbadbetreiber verlangen einen Nachweis im Abstand von zwei Jahren.
Sehr viele Vereine verlangen ebenfalls alle zwei Jahre einen Nachweis der Rettungsfähigkeit von ihren Trainer*innen.
Somit muss man sich bei jedem Badbetreiber, Verein, Schule … erkundigen, in welchem Abstand eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit erfolgen muss.