Sicherer Schwimmsport
Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) verurteilt jegliche Form von Missbrauch und Gewalt, gleich, ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art.

Der DSV bekennt sich zu seiner Verantwortung für ein Recht auf sicheren Schwimmsport aller im Schwimmsport Beteiligten und spricht sich gegen jegliche Form interpersoneller Gewalt aus. Die Mitgliederversammlung des DSV hat deshalb auf seiner Sitzung am 30. November 2024 einen Leitantrag beschlossen, um die Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Zusammenhang mit interpersoneller Gewalt innerverbandlich zu verbessern. Er fördert damit die Entwicklung einer respektvollen und wertschätzenden Organisations- und Kommunikationskultur auf allen Ebenen des Schwimmsports.
Das Recht auf sicheren Schwimmsport (S3)
Ausgangspunkt
Zur Geschichte des Deutschen Schwimmsports gehören auch dunkle Kapitel, in denen Athletinnen und Athleten sexualisierte und sexuelle Gewalt erleben mussten. Dies ist sowohl aus dem Schwimmsport in der Deutschen Demokratischen Republik als auch in der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Solche Übergriffe sind für den Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) untragbar – ebenso wie physische und psychische Gewalt oder Vernachlässigung.
Aufarbeitungskommission
Der DSV hat eine Unabhängigen Aufarbeitungskommission zu Sachverhaltskomplexen interpersonaler Gewalt im Deutschen Schwimmsport eingesetzt, die ihren Bericht im Oktober 2024 vorgelegt hat. Die Kurzfassung ist auf der Homepage der Deutschen Sporthochschule veröffentlicht.
Die Aufarbeitungskommission hat wesentliche Mängel in der Organisation und bei Verfahren in den Verbänden und Vereinen des Schwimmsports festgestellt, die der DSV nun sukzessive ausräumt.
Leitentscheidung der DSV-Mitgliederversammlung 2024
Die Mitgliederversammlung des DSV hat im November 2024 einstimmig jegliche Form von Missbrauch und Gewalt, gleich, ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art verurteilt und einen entsprechenden Leitantrag für das „Recht auf Sicheren Schwimmsport“ verabschiedet.
Der Leitantrag sieht vor, dass im Jahr 2025 ein umfassendes Schutzkonzept für den Schwimmsport erarbeitet wird, welches präventive Regelungen zum Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch auf allen Ebenen des Schwimmsports implementiert. Zu dem Auftrag gehörte es auch, bis Ende 2025 eine Ordnung als Teil der Rechtsordnung zu schaffen, die den Safe Sport-Ansatz im Schwimmsport umsetzt. Notwendig ist aus Sicht der Landesschwimmverbände ausdrücklich ein „Recht auf sicheren Schwimmsport“, das allen am Schwimmsport Beteiligten zusteht.
Im Einzelnen gab es von den DSV-Mitgliedsverbänden Vorbehalte gegen den vor der Mitgliederversammlung veröffentlichten Safe-Sport-Code (SSC) des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB). Es wurde als nicht passgenau für den DSV gesehen. Deshalb hat der DSV Änderungsanträge bei der DOSB-Mitgliederversammlung gestellt, die nicht erfolgreich waren. Der DSV hat im Folgenden unter Berücksichtigung des Inhalts des auf der DOSB-Mitgliederversammlung 2024 beschlossenen SSC in einer Arbeitsgruppe mit DSV-Mitgliedern, Ansprechpersonen, Athlet*innen und Trainer*innen das Recht auf Sicheren Schwimmsport entwickelt. Die Regelungen sind komplementär zum Safe-Sport-Code.
Im Anschluss hat der DSV 40 Persönlichkeiten mit verschiedenen Positionen im Sport, auch außerhalb des DSV, und Betroffene um Feedback gebeten. Das Konzept wurde im Wesentlichen begrüßt, aber auch die Befürchtung geäußert, dass die guten Ziele in der Realität nicht ausreichenden Niederschlag finden.
Leitentscheidung der DSV-Mitgliederversammlung 2025
Die DSV-Mitgliederversammlung 2025 hat das Konzept und die Umsetzungsdokumente positiv zur Kenntnis genommen. Die Verbandsleitungen werden nun bis Anfang 2026 die notwendige Detailarbeit an den Dokumenten leisten. Ziel ist es, die Umsetzungsbeschlüsse im Jahr 2027 zu fassen. Das ist ein wichtiger Meilenstein in einem aufwändigen Prozess, der mit der Beschlussfassung nicht enden wird. Vielmehr schafft die Beschlussfassung Klarheit über die weitere Organisationsentwicklung und den notwendigen Bewusstseinswandel, der eine gewaltfreie Atmosphäre schafft. Dies wird zuerst Aufgabe jedes Verbandes und Schritt für Schritt auch jedes Vereins sein. Auch daher wird der DSV gemeinsam mit den Landesschwimmverbänden einen intensiven Dialog mit Schwimmvereinen über die Machbarkeit der als Mindeststandards vorgesehenen Maßnahmen suchen.
Wesentlicher Inhalt des Konzepts
Das Konzept des DSV ist komplementär zum DOSB-Safe-Sport-Code. Es greift die wesentlichen Strukturmerkmale auf, setzt aus der Erfahrung des DSV und den besonderen Erscheinungsformen im Schwimmsport heraus aber teilweise andere Akzente und entwickelt ein einheitliches Konzept für Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Schwimmsport.
Im Mittelpunkt steht das subjektive Recht aller Schwimmsportbeteiligten auf „Sicheren Schwimmsport“, das von Werten des sicheren Schwimmsports begleitet ist. Ergänzt wird das Recht von Dos & Don´ts (Verhaltensregeln), die basale Regeln des gewaltfreien Umgangs miteinander gewährleisten. Verstöße hiergegen sind sanktioniert. In „Mindeststandards“ für den Sicheren Schwimmsport wird beschrieben, was Verbände und Vereine mindestens tun müssen, um das Recht auf Sicheren Schwimmsport zu gewährleisten.
Nicht alle Aufgaben sind ohne weiteres auf externe Stellen delegierbar, da jeder Verband und jeder Verein den sicheren Schwimmsport nach unserem gemeinsamen Verständnis als originär eigene Aufgabe sehen soll. Der DSV wird ein umfassendes Materialpaket und Fortbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der Verbände und Vereine schaffen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Prävention, begleitet von den Instrumenten der Intervention und einer an Organisationsentwicklung orientierten Aufarbeitung.
Das heißt konkret:
Die notwendigen Maßnahmen legt der Verband oder Verein aufgrund einer Risikoanalyse im Schutzkonzept fest. Einige Maßnahmen geben die Mindeststandards vor. Dann implementiert der Vorstand die Präventionsmaßnahmen. Bei Verstößen gegen Dos & Don´ts gibt es in jedem Verband oder Verein mindestens eine Ansprechperson zur Entgegennahme von Hinweisen und ein für verbandsrechtliche Sanktionen zuständiges Mitglied des Vorstands oder des Präsidiums. Diese folgen klaren Verfahren. Strafverfahren sind abzuwarten. Zum Schutz der Beteiligten kann es vorläufige Maßnahmen geben. Trifft es zu, dass gegen die Dos & Dont´s verstoßen wurde, folgt eine Sanktion. Der Vorstand des Vereins oder Verbandes prüft nach jeder Sanktion, ob die Risikoanalyse und das Schutzkonzept anzupassen sind (Prinzip der „systemischen Schleife“). Im DSV kommen weitere Impulse für die Überarbeitung aus jährlichen Umfragen bei den Kaderathletinnen und Kaderathleten zu Gewalterfahrungen und Kenntnisse über den Gewaltschutz.
Downloads und Links
Broschüre "Safe Sport" der Deutschen Sportjugend
Ein Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport
DSV-Broschüre „Hilfe bei Gewalt“
Fragen und Antworten zur Prävention sexualisierter Gewalt
Informationsseite "Safe Sport" des DOSB
Informationen zum Zukunftsplan Safe Sport, zum Safe Sport Code etc.
Informationsseite der Deutschen Sportjugend
Kinder- und Jugendschutz-Informationen der dsj






