Fragen und Antworten
Auch wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich beraten lassen. Gemeinsam kann geklärt werden, wie die Situation eingeordnet werden kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen.
Nein. Unterstützung erhalten auch Personen, die sich Sorgen um andere machen oder mögliche Grenzverletzungen beobachtet haben.
Ja. Eine Beratung ist unabhängig von einer förmlichen Meldung möglich.
Ja. Das DSV-Meldesystem ermöglicht auch anonyme Meldungen.
Nein. Auch Beobachtungen, Hinweise oder Verdachtsmomente können Anlass sein, sich beraten zu lassen oder eine Meldung abzugeben.
Jede Meldung wird sorgfältig geprüft. Die weiteren Schritte richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und den verfügbaren Informationen.
Soweit dies möglich und datenschutzrechtlich zulässig ist, wird eine Rückmeldung gegeben.
Zugriff haben nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen.
Der Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen hat hohe Priorität. Informationen werden nur im erforderlichen Umfang weitergegeben.
Ja. Auch Vorfälle, die bereits längere Zeit zurückliegen, können gemeldet werden.
Neben den Ansprechpersonen des DSV stehen auch unabhängige Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Auch Hinweise zu möglichen Gefährdungen oder Grenzverletzungen gegenüber anderen Personen können gemeldet werden. Der Schutz der Betroffenen steht dabei im Mittelpunkt.
