Deutschland lernt Schwimmen
Investition in die Zukunft und Sicherheit unserer Kinder
Mehr Kindern das sichere Schwimmen ermöglichen – unabhängig von Herkunft, Wohnort oder finanziellen Voraussetzungen. Das ist das Ziel des Modellvorhabens „Deutschland lernt Schwimmen“ (DLS), das der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt umsetzen.
Denn noch immer verlassen zu viele Kinder in Deutschland die Grundschule, ohne sicher schwimmen zu können. Besonders betroffen sind Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, aus strukturschwachen Regionen sowie Kinder mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf. Oft fehlen nicht nur Schwimmkurse, sondern auch qualifiziertes Personal, verfügbare Wasserzeiten oder die notwendige Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten vor Ort.
Hier setzt „Deutschland lernt Schwimmen“ an: Das auf vier Jahre (2026–2029) angelegte Bundesprogramm soll zusätzliche Schwimmlernangebote ermöglichen, bestehende Strukturen stärken und neue Lösungsansätze erproben, die langfristig auch auf andere Regionen übertragen werden können.
Dafür verbindet das Programm drei Säulen: Die Förderung von Kooperationsprojekten, die Kindern neue Zugänge zur Schwimmausbildung eröffnen, den Einsatz regionaler Schwimmlotsen, die Akteure und Ressourcen vor Ort zusammenbringen, sowie die Entwicklung neuer Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für Menschen, die in der Schwimmausbildung tätig sind oder sich dort engagieren möchten.
Säule 1: Kooperationsprojekte – Mehr Kinder ins Wasser bringen
Mit der ersten Säule fördert DLS die Zusammenarbeit von Schulen, Kitas, Ganztagseinrichtungen, Schwimmvereinen, DLRG-Gliederungen und weiteren lokalen Partnern. Gemeinsam sollen sie zusätzliche Angebote zur Wassergewöhnung und zum Schwimmenlernen schaffen, die insbesondere Kinder erreichen, für die der Zugang bislang erschwert ist.
Im Mittelpunkt stehen passgenaue Lösungen für die jeweilige Region. Förderfähig sind beispielsweise Kooperationsprojekte, bei denen zusätzliche Wasserzeiten erschlossen, qualifiziertes Ausbildungspersonal eingesetzt oder Transport- und Begleitangebote organisiert werden. Auch inklusive Angebote und neue Formen der Zusammenarbeit können unterstützt werden.
Säule 2: Schwimmlotsen – Zusammenarbeit vor Ort stärken
In vielen Regionen gibt es engagierte Vereine, Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen, die mehr Kindern das Schwimmen ermöglichen möchten. Häufig fehlt jedoch die Zeit oder die personelle Kapazität, um Bedarfe zu erfassen, Partner zusammenzubringen und gemeinsame Angebote dauerhaft zu organisieren.
Hier setzen die regionalen Schwimmlotsen an. Sie vernetzen die beteiligten Akteure, führen verfügbare Wasserzeiten, Ausbildungspersonal und Zielgruppen zusammen und unterstützen den Aufbau neuer Kooperationen. DLS fördert solche Koordinationsstrukturen in bis zu 15 Modellregionen und untersucht, wie die Zusammenarbeit vor Ort langfristig gestärkt werden kann.
Fördermöglichkeiten und Antragstellung
Für die Säulen 1 und 2 werden Fördermittel im Rahmen öffentlicher Förderaufrufe vergeben. Interessierte Organisationen finden nachfolgend die jeweiligen Förderbedingungen, Informationen zum Antragsverfahren sowie alle erforderlichen Unterlagen.
Hinweise zur Antragstellung:
Die für die Antragstellung verbindlichen Formulare und Anlagen werden zeitnah bereitgestellt. Eine Antragstellung ist erst nach deren Veröffentlichung möglich. Vorher eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Vollständige Anträge sind anschließend unter Verwendung der bereitgestellten Unterlagen per E-Mail an dls@dsv.de einzureichen.
Kontakt
Für Fragen zum Förderaufruf, zu den Fördergrundsätzen und zum Antragsverfahren steht das gemeinsame Projektteam von DSV und DLRG unter dls@dsv.de zur Verfügung.
Förderaufrufe "Modellprojekt Deutschland lernt Schwimmen"
Das Bundeskanzleramt startet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) den ersten Förderaufruf im Rahmen des Modellvorhabens „Deutschland lernt Schwimmen“ und ruft zur Einreichung von Förderanträgen für die Säule 1 „Kooperationsprojekte“ auf.
Gefördert werden hier modellhafte Kooperationen, die zusätzliche Schwimmlern- und Wassergewöhnungsangebote für Kinder schaffen und bestehende Zugangshürden abbauen.
Antragsfrist: 31.01.2027
Förderzeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2029
Maßgeblich sind die gemeinsam mit diesem Aufruf veröffentlichten Fördergrundsätze des Bundeskanzleramtes für Säule 1. Grundsätzlich sind zwei Förderaufrufe pro Jahr vorgesehen.
Das Bundeskanzleramt startet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) den ersten Förderaufruf im Rahmen des Modellvorhabens „Deutschland lernt Schwimmen“ und ruft zur Einreichung von Förderanträgen für die Säule 2 „Schwimmlotsen“ auf.
Gefördert wird der Aufbau regionaler Koordinationskapazitäten in Modellregionen, um Akteure und Ressourcen vor Ort zusammenzuführen und zusätzliche Schwimmlernangebote zu ermöglichen.
Antragsfrist: 31.01.2027
Förderzeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2029
Maßgeblich sind die gemeinsam mit diesem Aufruf veröffentlichten Fördergrundsätze des Bundeskanzleramtes für Säule 2.
