Weltverband lässt Aktive aus Russland und Belarus unter neutraler Flagge wieder starten

- 05.09.2023
Der Weltverband World Aquatics lässt russische und belarussische Aktive unter neutraler Flagge wieder bei seinen Wettkämpfen starten, wenn diese von einer Taskforce erarbeitete Kriterien erfüllen. Dieser Bureau-Beschluss wurde am Montagabend verkündet. „Trotz der Herausforderungen, vor denen wir auf der internationalen Bühne stehen, sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, ein wettbewerbsorientiertes, faires und integratives Umfeld für alle Aktiven zu schaffen. Ich möchte allen danken, die an der Entwicklung des strengen und fairen Ansatzes beteiligt waren, auf den wir uns heute geeinigt haben“, sagte AQUA-Präsident Husain Al Musallam dazu.
In der offiziellen Pressemitteilung wurde von World Aquatics auf Umfragen unter Aktiven aller Altersbereiche verwiesen, bei denen 67 Prozent den nun gewählten Weg befürwortet hätten. Unerwähnt blieb allerdings, dass die führenden Vertreter*innen des europäischen Dachverbandes LEN bis zuletzt auf eine Verschiebung einer solchen Entscheidung gedrängt hatten. „Im Rahmen der letzten Weltmeisterschaften in Japan hieß es, dass die Zulassung russischer und belarussischer Sportler kein Thema ist, solange die kriegerischen Handlungen gegen die Ukraine unverändert andauern. Unsere Haltung dazu war und bleibt eindeutig, entsprechend groß fällt die Verwunderung über die aktuelle Entwicklung aus“, betonte Kai Morgenroth, Vizepräsident des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV).
Die Aquatics Integrity Unit (AQIU) des Weltverbandes soll bei einer Beantragung des Status als neutrale*r Athlet*in die Erfüllung und Einhaltung aller Kriterien überprüfen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Institutionen. Pro Rennen wird zudem immer nur jeweils ein*e Aktive*r aus Russland und Belarus zugelassen. Zu den Vorgaben zählt das Verbot einer Unterstützung für den Krieg in der Ukraine in jeglicher Form (genannt wird als Beispiel explizit auch die Verwendung des Z-Symbols), auch in den sozialen Medien. Zudem dürfe keine Bindung zum Militär oder mit einer anderen nationalen Sicherheitsbehörde bestehen, angesichts der Sportförderstruktur in Russland vermutlich das Ausschlusskriterium mit der größten Wirkung. Zudem müssen in den vergangenen zwölf Monaten mindestens Dopingkontrollen durchgeführt worden sein, alle erforderlichen Qualifikationszeiten müssen zudem außerhalb des eigenen Landes erfüllt werden. Medienauftritte rund um die Wettkämpfe, z.B. in der Mixed Zone, sind zudem für diese Aktiven generell nicht vorgesehen.