DSV-Stellungnahme zum Vergleich mit Lutz Buschkow

Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) und sein ehemaliger Chefbundestrainer Lutz Buschkow haben den vor dem Arbeitsgericht Halle (Saale) geführten Kündigungsrechtsstreit im Wege eines Vergleichs beendet. Dieser Vergleich sieht vor, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung durch den DSV einvernehmlich beendet wird. Nach gemeinsamer Abstimmung gibt der DSV dazu folgende Erklärung ab: Der DSV hält an den bisherigen Kündigungsgründen nicht mehr fest. Das bezieht sich insbesondere auf den Vorwurf von Pflichtverletzungen durch Äußerungen und Erklärungen im Zusammenhang mit Untersuchungen betreffend den Vorwurf des Fehlverhaltens des Trainers Werner Langer gegenüber Jan Hempel. Der DSV bedauert sehr, dass die öffentlichen Berichterstattungen das Ansehen von Herrn Lutz Buschkow beschädigt und für ihn ein erheblicher Reputationsschaden mit negativen Auswirkungen auf sein Berufs- und Privatleben entstanden ist.
Wolfgang Rupieper      Kai Morgenroth
Vorstand                        Vorstand
Hinweis an die Mitglieder: Der DSV hat im vergangenen Jahr eine unabhängige Aufarbeitungskommission mit der Aufklärung von Missbrauchsfällen und einer Analyse der Verbandsstrukturen beauftragt. Diese ursprünglich für ein Jahr geplante Arbeit muss auf Hinweis der Kommissionsmitglieder notwendigerweise auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden. 
Die Vorstellung des Ergebnisses wird daher erst im September 2024 erfolgen können.

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