Deutsche Meisterschaften für den Schwimm-Nachwuchs verschoben

- 22.04.2021
Die Öffnung der Bäder und damit auch die Rückkehr in den Vereinssport lässt nach 14 Monaten Pandemie leider weiterhin auf sich warten. Die Politik beschließt angesichts der durch die Virusmutationen erneut steigenden Inzidenzwerte dieser Tage sogar neue und zum Teil strengere Verordnungen. Diese Entwicklung hat die Verantwortlichen im Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) dazu veranlasst, die Wettkampfplanungen für die nächsten Monate noch einmal entsprechend anzupassen.
Auf Beschluss der Abteilung Wettkampfsport Schwimmen werden die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften in Berlin (DJM/26. - 30. Mai) und auch die Deutschen Meisterschaften Schwimmerischer Mehrkampf in Dortmund (SMK/18. - 20. Juni) nun auf einen späteren und erst noch zu benennenden Zeitpunkt im Jahresverlauf verlegt. „Wir werden genau verfolgen, wie sich die steigende Impfquote auf die pandemische Entwicklung auswirkt und dann rechtzeitig ein neues Datum für unsere Nachwuchs-Titelkämpfe bekanntgeben“, erklärte Abteilungsleiter Tjark Schroeder. „Eine Verschiebung in die zweite Jahreshälfte schafft für die Athlet*innen auch mehr Zeit für eine adäquate Vorbereitung.“
Bei der DJM 2021 sind die weiblichen Jahrgänge 2004 bis 2008 sowie die männlichen Jahrgänge 2003 bis 2008 startberechtigt. Der SMK ist für die Jahrgänge 2009 und 2010 angesetzt. „Es ist bedauerlich, dass wir vom Virus erneut ausgebremst werden. Natürlich hoffen wir aber, dass unser Nachwuchs auf sämtlichen Leistungsebenen bald wieder zurück ins Wasser und dann auch unsere Wettkampfangebote nutzen kann“, erklärte der Bundestrainer Nachwuchs, Carsten Gooßes. Über nachrangige Qualifikationsmöglichkeiten für die Junioren-Europameisterschaften erfolgt zeitnah noch eine Abstimmung.
Keine Titelkämpfe 2021 im Synchronschwimmen
Auch beim Synchronschwimmen ist in der Zwischenzeit eine Entscheidung zu den nationalen Titelkämpfen getroffen worden. Dort ist die Abteilung Wettkampfsport zu dem Entschluss gekommen, in diesem Jahr keine DSV-Veranstaltungen auszurichten. Davon ausgenommen sind Kadersichtungen, Lehrgänge sowie Ausbildungen von Wertungsrichter*innen.