Neue Kampfrichter*innenordnung für das Synchronschwimmen veröffentlicht

Ohne Kampfgericht geht beim Synchronschwimmen nichts, könnte kein Wettkampf ordnungsgemäß über die Bühne gehen. Damit geht gleichzeitig aber auch eine große Verantwortung einher. Nicht zu Unrecht heißt es im Regelwerk für den Bereich Synchronschwimmen: „Kampfrichter*innen haben sich um die ständige Aktualisierung ihrer Regelkenntnisse zu bemühen. Sie haben die Entwicklung des sportlichen Niveaus der Sportart Synchronschwimmen genau zu verfolgen, um sich ein objektives Urteil der von ihnen zu bewertenden sportlichen Leistung zu sichern.“

Diese und weitere wichtige Punkte sind in der entsprechenden Kampfrichter*innenordnung aufgeführt, die von der Abteilung Wettkampfsport Synchronschwimmen nun in einer aktuellen Fassung veröffentlicht wurde.

>> Zur DSV-Kampfrichter*innenordnung für Synchronschwimmen

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