Mit diesen Zeiten empfiehlt man sich für eine DSV-Förderung

©Tino Henschel

Die heiße Phase der Saison beginnt, neben der Qualifikation für die internationalen Saisonhöhepunkte dieses Sommers geht es um die Plätze in der Kaderförderung als dem zentralen Instrument für die Leistungsentwicklung. Die Kaderzugehörigkeit sichert neben der Einbettung ins Gesamtkonzept eine geplante und gezielte Unterstützung der Athlet*innen über Lehrgangs-, Diagnostik- und Trainingslagermaßen sowie ausgewählte Wettkämpfe zum Erreichen der vereinbarten leistungssportlichen Ziele.

Neben der sportfachlichen Begründung bedarf es für die Aufnahme in den DSV-Bundeskader auch eines Nachweises über die geschwommenen Zeiten, die in den Kaderrichtwerten festgelegt sind. Diese Werte wurden nun veröffentlicht und können bis 30. September erfüllt werden. „Die Aktiven sollen in dieser wichtigen Saisonphase natürlich genau wissen, was wir von ihnen erwarten und an welchen Leistungen sie sich in ihrer Entwicklung orientieren sollen“; erklärte Leistungssportdirektor Christian Hansmann.

>> Die neuen DSV-Kaderrichtwerte für 2022/23

Die Kaderrichtwerte gelten vorbehaltlich der Annahme der Kaderbildungsrichtlinien durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Durch die Unterbietung der Kaderrichtwerte entsteht kein verbindlicher Anspruch auf Berufung in den Bundeskader des DSV. Die endgültige Entscheidung über eine Berufung erfolgt durch den zuständigen Bundestrainer im Einvernehmen mit dem Direktor Leistungssport.

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