Schwimmabzeichen in Bronze: DSV setzt sich für eine zeitgemäße Modernisierung der Anforderungen ein

©pa/dpa

Rund um die Schwimmausbildung von Kindern wird derzeit über notwendige Verbesserungen diskutiert, im infrastrukturellen Bereich genauso wie im fachlichen. Als zentrale Anbieter vereinbarten der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) durch ihre Führung zuletzt bereits eine enge Zusammenarbeit bei diesem Thema. Konkret ins Auge gefasst wurde, Schlussfolgerungen aus einer von der DLRG beauftragten Studie der Deutschen Sporthochschule Köln zur Schwimmausbildung gemeinsam zu ziehen.

„Wir müssen uns an die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen nun einmal anpassen. Ob im pädagogischen oder baulichen Bereich setzen wir uns für eine sachgerechte Fortentwicklung der Regularien ein“, so der DSV-Vorstandsvorsitzende Jan Pommer.

Die DSV-Führung begrüßt, dass sich auch der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen in diesem Zusammenhang mit Anregungen in die Diskussion einbringt. Die Notwendigkeit einer Reform der Anforderungen für das Bronze-Schwimmabzeichen, das Anfänger*innen sicheres Schwimmen bescheinigt, war vom größten Landesschwimmverband aktuell noch einmal betont worden.

„Vor allem die Forderungen des Kopfsprungs vom Block und des Tauchens in zwei Metern Tiefe sollten nur da verlangt werden, wo es auch möglich ist“, sagte NRW-Generalsekretär Frank Rabe der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Bei Neubauten würden aktuell aus Kostengründen vielfach 1,35 Meter tiefe Lehrschwimmbecken eingeplant, und auch Schwimmerbecken seien oft lediglich 1,80 Meter tief. Der Einstieg in die Schwimmausbildung müsse aber auch dort möglich bleiben mittels Fußsprungs und Streckentauchen über mindestens vier Meter, dürfe also auf keinen Fall an fehlenden baulichen Voraussetzungen der jeweiligen Bäder scheitern.

Andere Anforderungen aus der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen, etwa 15 Minuten ohne Unterbrechung in mindestens zwei verschiedenen Lagen schwimmen zu können, sollten dagegen auf keinen Fall aufgeweicht werden. Auch wenn Schwimmlehrer*innen laut der aktuellen Studie der Sporthochschule Köln hier zuletzt unterschiedliche Auslegungen praktizierten. „Nur so ist sichergestellt, dass man sich in Notsituationen lange genug über Wasser halten kann, bis Hilfe kommt“, betonte Rabe.

>> Zur Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen und weiteren Infos

Die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen (DPO) wird von mehreren in der Schwimmausbildung aktiven Verbände verabschiedet und regelmäßig aktualisiert, um neue sicherheitsrelevante und pädagogische Erkenntnisse zu berücksichtigen. Diese Verbände sind im Bundesverband für die Schwimmausbildung (BFS) organisiert. Der BFS stimmt seine Inhalte zudem auch mit der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) ab, was eine Anerkennung der DPO auch für den Schwimmunterricht an den Schulen gewährleistet.

Diesen Artikel teilen

Weitere News