Kaderbildungsrichtlinien Beckenschwimmen für 2026/2027 veröffentlicht

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- 20.04.2026
In seinen neuen Kaderbildungsrichtlinien hat der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) die erforderlichen Voraussetzungen für eine Berufung in die verschiedenen Bundeskader für die Saison 2026/27 im Beckenschwimmen veröffentlicht. Vor den jeweiligen Deutschen Meisterschaften wissen die Aktiven und ihre Trainer*innen damit nun bereits, welche Zeiten für eine Kaderberufung im Saisonverlauf zu erzielen sind.
>> Kaderbildungsrichtlinien Beckenschwimmen 2026/2027
Den Olympiakader als die höchste Förderstufe erreicht man in diesem Sommer mit dem Gewinn einer Medaille bei den Europameisterschaften in Paris (FRA/31. Juli – 16. August). Die EM-Qualifikation endet in dieser Woche mit den Deutschen Meisterschaften in Berlin (23. – 26. April).
Als zentrales Instrument im Leistungssport sorgt die Kaderförderung für die gezielte Unterstützung der Aktiven über Lehrgangs-, Diagnostik- und Trainingslagermaßen sowie für ausgewählte Wettkämpfe zum Erreichen gemeinsam vereinbarter Ziele. Aktuell werden im DSV rund 500 Athlet*innen als Bundeskader unterstützt. Die Berufung in den neuen Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, oder Nachwuchskader ab 01. November 2026 erfolgt dann nach Ende des Nachweiszeitraums im September 2026 auf Grundlage der neuen Kriterien.
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